Wer verschickt den Vollstreckungsbescheid?
Normalerweise stellt das Mahngericht den Vollstreckungsbescheid automatisch dem Schuldner zu. Es ist aber auch eine Parteizustellung möglich, wenn der Gläubiger dies beantragt. In diesem Fall geht der Vollstreckungsbescheid an den Gläubiger.
Wie bekomme ich einen Vollstreckungsbescheid?
Beantragen müssen Sie den Vollstreckungsbescheid bei dem Amtsgericht, das auch den Mahnbescheid erlassen hat. Wichtig zu wissen ist, dass das Amtsgericht dabei nicht prüft, ob Ihre Forderung auch rechtmäßig ist.
Wer darf einen Vollstreckungsbescheid ausstellen?
(1) 1Auf der Grundlage des Mahnbescheids erlässt das Gericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid, wenn der Antragsgegner nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben hat. 3Ist der Rechtsstreit bereits an ein anderes Gericht abgegeben, so erlässt dieses den Vollstreckungsbescheid.
Wann kann ich einen Vollstreckungsbescheid beantragen?
Nach § 701 ZPO muss der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheid innerhalb von 6 Monaten ab Zustellung des Mahnbescheids an den Antragsgegner (dieses Datum finden Sie auch auf dem Antrag) bei Gericht eingegangen sein.
Wie hoch sind die Kosten fuer einen Vollstreckungsbescheid?
Der Vollstreckungsbescheid selbst kostet nichts, aber der Mahnbescheid, der ihm zwingend vorausgehen muss. Die Kosten hängen vom Streitwert ab und betragen mindestens 32 Euro. Im Erfolgsfall muss der Schuldner dem Gläubiger alle Auslagen erstatten, die ihm bei Durchsetzung seiner Forderung entstanden sind.
Welches Gericht erlässt Vollstreckungsbescheid?
Der vom Amtsgericht (Mahngericht) erlassene Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich (§ 700 Abs. 1 ZPO). Aus ihm kann somit sofort die Zwangsvollstreckung betrieben werden, selbst wenn der Schuldner noch Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt.
Wann bekommt man einen Vollstreckungsbescheid?
Dieser Mahnbescheid wird dem Verbraucher zugestellt. Wenn er innerhalb von zwei Wochen keinen Widerspruch gegen diesen Mahnbescheid einlegt, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Hierfür hat er sechs Monate Zeit – gerechnet ab dem Datum der Zustellung des Mahnbescheids.