Was macht die VKA?
Die VKA für einen starken öffentlichen Dienst: Wir verhandeln für die kommunalen Arbeitgeber mit den Gewerkschaften über Arbeitsbedingungen und Entgeltstruktur. Die VKA hat 16 Mitgliedverbände – die Kommunalen Arbeitgeberverbände (KAV) in den Bundesländern.
Wer wählt die Mitglieder der KAV?
(1) Der Gruppenausschuss wird von der Gruppenversammlung gewählt. Auf je angefangene 3.500 in der Gruppe erfasste Beschäftigte (§ 10 Abs. 4) ist ein Gruppenausschussmitglied zu wählen.
Was heißt Bereich VKA?
VKA – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände.
Wer schließt Tvöd ab?
Der TVöD gilt automatisch (§ 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz TVG) für alle in den vertragsschließenden Gewerkschaften organisierten Beschäftigten beim Bund und den Kommunen, die Mitglied in einem kommunalen Arbeitgeberverband sind.
Wer wählt den Ausländerbeirat Frankfurt?
Die Kommunale Ausländervertretung (KAV) ist der Ausländerbeirat der Stadt Frankfurt am Main. Das politische Gremium wird von den Bürgern, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gewählt und vertritt ihre Belange gegenüber der Gemeinde.
Wer ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband?
Mitglieder sind die kommunalen Arbeitgeberverbände in den Bundesländern. Diesen sind die einzelnen kommunalen Arbeitgeber angeschlossen. Hierzu gehören Städte, Gemeinden und Landkreise, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Sparkassen, Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe, Nahverkehrsbetriebe und Flughäfen.
Wie heißt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst?
Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD)
Wer führt Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst?
Im öffentlichen Dienst steht die nächste Tarifverhandlung voraussichtlich im Herbst 2021. Dann läuft die aktuelle TV-L-Tarifvertrags aus. Die Gewerkschaften werden dann mit den Tarifgemeinschaft der Länder über einen neuen Tarifvertrag verhandeln.
Wer wird nach TVöD bezahlt?
Beschäftigte der Kommunen, also von Städten, Gemeinden oder Landkreisen, werden nach TVöD bezahlt – Beschäftigte der Bundesländer jedoch nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).