Wie hoch ist die Erstattung bei zugverspaetung?

Wie hoch ist die Erstattung bei zugverspätung?

Sie können zum Beispiel einen Teil des Ticketpreises zurück verlangen. Kommen Sie mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben Sie Anspruch auf 25 % Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 %. Lassen Sie sich im Zug oder am Bahnhof eine Verspätungsbescheinigung ausstellen!

Wie bekomme ich Geld von der Bahn zurück?

Wenn Sie das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular mit der Bestätigung Ihrer Verspätung und Ihrer Originalfahrkarte in einem DB Reisezentrum abgeben, erhalten Sie sofort Ihre Entschädigung als Gutschein oder Geldbetrag (ausgenommen von der sofortigen Entschädigung sind Zeitkarten).

Was ist wenn der Zug Verspätung hat?

Hat ein Zug eine Verspätung oder fällt er aus, muss das Eisenbahnunternehmen dem Fahrgast grundsätzlich eine Entschädigung zahlen. Diese wird wie folgt berechnet: Kommt der Fahrgast mit mindestens 60 Minuten verspätet am Zielort an, sind 25 % des Fahrpreises zu entschädigen.

Was passiert mit Bahntickets bei Streik?

Wenn Sie wegen eines Bahnstreiks nicht pünktlich an Ihrem Ziel ankommen, können Sie je nach Verspätung einen Teil des Fahrpreises oder sogar den kompletten Fahrpreis zurückbekommen. Das regelt die EU-Fahrgastverordnung VO (EG) Nr. 1371/2007.

Kann man Sparpreis Tickets zurückgeben?

Sie können Ihr Sparpreis-Ticket online oder in der App DB Navigator stornieren, wenn Sie dieses über bahn.de oder über die App gebucht haben. Sie erhalten den Ticketwert abzüglich eines Bearbeitungsentgelts in Form von einem Stornogutschein (per E-Mail), den Sie für den Kauf von DB-Leistungen einlösen können.

Wieso streikt die Bahn so oft?

Privatisierung, Ausgliederung und Tarifflucht, die den Unternehmen Kosten sparen soll, können so zu mehr Streiks führen. WSI-Forscher Dribbusch rechnet damit, dass dieses Jahr mehr Tage ausfallen als 2014.

Wie lange Zeit für Fahrgastrechte-Formular?

Die Ansprüche müssen spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung der Ansprüche muss der Fahrgast die Fahrkarte, ggf. erforderliche Belege und das Fahrgastrechte-Formular oder ein formloses Schreiben einreichen.

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