Wer ist Adressat einer Allgemeinverfügung?
Eine Allgemeinverfügung ist nach § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz „ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft“.
Für wen gilt eine Allgemeinverfügung?
Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.
Wer darf Allgemeinverfügung erlassen?
Grundsätzlich darf jede Behörde in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Allgemeinverfügung erlassen, soweit es sich inhaltlich noch um eine „konkret-generelle Regelung“ handelt, also keine abstrakte Regelung beabsichtigt wird, die als Rechtnorm erlassen werden müsste, und wenn sie durch Gesetz dazu befugt ist (Schoch 2012: …
Ist eine Allgemeinverfügung ein Bescheid?
Während der Verwaltungsakt sich ausschließlich an die im Bescheid oder sonstigen Rechtsakt genannten Adressaten richtet und damit eine konkret-individuelle Regelung darstellt, zielt die Allgemeinverfügung auf einen nicht in seiner Summe festgelegten oder fest umschreibbaren Personenkreis ab.
Ist eine Allgemeinverfügung eine Rechtsvorschrift?
Hier ist zu unterscheiden: – Wird ein „konkret“ bescmmter Sachverhalt geregelt, liegt ein Verwaltungsakt als Allgemeinverfügung nach Maßgabe des § 35 S. 2 VwVfG vor. – Umfasst die Regelung dagegen eine „abstrakte“ Vielzahl von Sachverhalten, liegt eine Rechtsverordnung oder Satzung vor.
Was ist eine Allgemeinverfügung Corona?
Die Allgemeinverfügung erläutert das Verfahren zur Landesaufstockung der Corona-Prämie für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen. Die Prämie kann von den Ländern um bis zu 500 Euro aufgestockt werden.
Ist eine Allgemeinverfügung ein Einzelfall?
Gesetze hingegen wirken immer generell-abstrakt und betreffen somit niemals einen Einzelfall. Im Schnittpunkt liegen die sog. Allgemeinverfügungen des § 35 Satz 2 VwVfG, die eine Situation generell-konkret regeln.