Was besagt das Datengeheimnis?

Was besagt das Datengeheimnis?

Das Datengeheimnis ist das an die beim Umgang mit Daten Beschäftigten gerichtete gesetzliche Verbot, personenbezogene Daten unbefugt zu verwenden. Es ist in § 5 Abs. 1 BDSG ausgesprochen. Die Landesdatenschutzgesetze enthalten weitestgehend gleichlautende Regelungen.

Was beinhaltet das Datengeheimnis Verpflichtung zur Vertraulichkeit?

Er lautet: „Mit Datenverarbeitung befasste Personen dürfen personenbezogene Daten nicht unbefugt verarbeiten (Datengeheimnis). Sie sind bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach der Beendigung ihrer Tätigkeit fort. “

Wer unterliegt dem Datengeheimnis und wie lange?

Um den Schutz der Informationen sicherzustellen, sind alle Beschäftigten, die in irgendeiner Weise mit den Daten in Berührung kommen, an das Datengeheimnis gebunden. Dies gilt also auch für Auszubildende, Praktikanten oder freie Mitarbeiter.

Welche Daten sind den beschäftigten Personen nach dem Datengeheimnis 5 BDSG untersagt unbefugt zu erheben zu verarbeiten oder zu nutzen?

Nach § 5 Satz 1 BDSG ist es allen Personen, die in der Datenverarbeitung tätig sind, untersagt “personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen”. Laut Datenschutz sind die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt zulässig.

Wer muss schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet werden?

Grundsätzlich muss jede mit der Datenverarbeitung beschäftigte Person auf das Datengeheimnis verpflichtet werden. Dafür hat die verantwortliche Stelle, also i.d.R. das Unternehmen, Sorge zu tragen.

Für wen gilt die Verpflichtung auf das Datengeheimnis?

Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis war bisher in § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt) geregelt: Jede Person, die mit der Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt war, musste vom Arbeitgeber verpflichtet werden, das Datengeheimnis zu wahren und durfte im Sinne des Datenschutzes nicht unbefugt …

Wie läuft eine Verpflichtung auf die Vertraulichkeit ab?

Gesetzliche Grundlagen der Verpflichtung von Mitarbeitern Die Verpflichtung von Beschäftigten auf Vertraulichkeit ergibt sich aus mehreren Normen der DSGVO: Nach 29 DSGVO dürfen Beschäftigte eines Verantwortlichen personenbezogene Daten ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten. 32 Abs. 2 DSGVO.

Wie lange besteht das Datengeheimnis?

Dauer. Nach Beendigung der Tätigkeit endet das Datengeheimnis nicht, es besteht unbegrenzt fort (§ 53 S. 3 BDSG): Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.

Ist eine Verpflichtung aller Mitarbeiter auf das Datengeheimnis erforderlich?

Obwohl keine Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis mehr gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten Unternehmen trotzdem alle Mitarbeiter und Verantwortlichen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, auf die Vertraulichkeit und den Datenschutz verpflichten.

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