FAQ

Was duerfen Waldbesitzer?

Was dürfen Waldbesitzer?

Das allgemeine Betretungsrecht im Wald Insbesondere darf jeder Ihren Wald zum Zweck der Erholung betreten. Dabei hat sich jedoch jeder Besucher so zu verhalten, dass der Wald so wenig wie möglich beeinträchtigt und seine Bewirtschaftung nicht behindert wird.

Was kann ich mit einem Stück Wald machen?

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.

Wann darf man Wald roden?

Vom 1. März bis zum 30. September gelten vielerorts strengere Vorschriften für die Baum- und Gehölzpflege. Grund dafür ist die Fortpflanzungszeit der heimischen Tierwelt.

Was muss man beachten wenn man Wald besitzt?

Waldkauf heißt also auch Verantwortung zu übernehmen. Als Waldeigentümer kommen zudem Nebenkosten auf Sie zu. Die Grundsteuer, die Unfallversicherung und gegebenenfalls Beiträge der Boden- und Wasserverbände sind hier zu nennen. Können oder wollen Sie diese nicht zahlen, bedenken Sie den Kauf von Waldflächen.

Wann darf ich den Wald nicht betreten?

Im Bundeswaldgesetz heißt es dazu: „[Die Länder] können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken …

Wann darf ein Baum im Wald gefällt werden?

März bis zum 30. September ist es gesetzlich verboten, Hecken und Gehölze außerhalb des Waldes stark zurückzuschneiden. Grund dafür ist die Fortpflanzungszeit der heimischen Tierwelt. Erlaubt ist es weiterhin, Hecken und Bäume wieder in Form zu bringen, indem zu lang gewachsene Äste wieder eingekürzt werden.

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