Was beinhaltet eine treppenhausreinigung?

Was beinhaltet eine treppenhausreinigung?

Praktische Tipps zur Reinigung des Treppenhauses Sind Mieter oder ein Hausmeisterdienst zur Treppenhausreinigung verpflichtet, gehören dazu in der Regel sowohl das Durchkehren sowie das Wischen. Hinzu kommt die Reinigung der Fensterbänke und Geländer.

Wie oft muss Mieter Treppenhaus reinigen?

Sofern es im Mietvertrag nicht darüber aufgeklärt wird, wie oft das Treppenhaus gereinigt werden muss, soll es in der Regel ausreichen, einmal in der Woche zu säubern (LG Berlin, Urteil v. 8.2.07, 67 S 239/06).

Ist treppenhausreinigung Pflicht?

Viele Vermieter übertragen nicht die Pflicht, sondern einfach die Kosten für die Treppenhausreinigung auf ihre Mieter. Grundsätzlich ist das kein Problem, denn gemäß § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung (BetrKV) kann der Vermieter die Kosten für die Gebäudereinigung anteilig als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.

Was beinhaltet die Hausreinigung?

Im Allgemeinen werden unter dem Begriff Hausreinigung das Wischen der Treppen im Treppenhaus und des Zugangs zum Keller verstanden. Weitere Arbeiten sind dann in der Regel im Mietvertrag erläutert. Zu den Kosten der Hausreinigung gehören im Wesentlichen die Personalkosten und die Kosten für Reinigungsmittel.

Was muss man bei der kehrwoche alles machen?

Für die Kehrwoche sind ein Kehrwochenschild, eine Kittelschürze, ein Putzlumpen, eine Kutterschaufel und ein -eimer sowie ein Besa unabdingbar.

Was muss der Mieter reinigen?

Innerhalb der Wohnung hat der Mieter eine Obhutspflicht. Er muss die Wohnung mindestens so sauber halten, dass keine Gefahr von Ungezieferbefall besteht und dass es nicht zu Geruchsbelästigungen kommt. [1] § 887 ZPO.

Wer muss das Treppenhaus reinigen?

Die Reinigung vom Treppenhaus ist Vermietersache. Die Treppenhausreinigung gehört gemäß § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu den Lasten, die ein Vermieter zu tragen hat, damit ein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache möglich ist.

Was darf eine Hausreinigung Kosten?

Soll ein Privathaus von einem professionellen Reinigungsunternehmen komplett grundgereinigt werden, werden die Kosten in vielen Fällen nach Stundenaufwand abgerechnet. Pro Stunde können Sie dann rund 20 EUR bis 30 EUR veranschlagen. Bei Verrechnung nach qm sollten Sie von rund 8 EUR pro m² bis 10 EUR pro m² ausgehen.

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