Was ist im Zivilgesetzbuch geregelt?
Das Zivilgesetzbuch – oder im französischsprachigen Raum code civil – enthält in seinen fast tausend Artikeln insbesondere Bestimmungen über das Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht und Sachenrecht. Gründervater des Zivilgesetzbuchs war der Politiker und Jurist Eugen Huber.
Was gehört zum Privatrecht Schweiz?
Gegenstände des P.s sind Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht, Obligationenrecht (OR) inklusive Handelsrecht und Wechselrecht. Ebenfalls dem P. zuzurechnen sind Urheber-, Marken-, Patent-, Wettbewerbs-, Versicherungsrecht, Internationales Privatrecht und bäuerl. Pacht- und Bodenrecht.
Wie kann eine Obligation entstehen?
Situation im heutigen Recht Die Überschriften der Abschnitte des ersten Titels des OR geben drei Gründe an, durch die eine Obligation entstehen kann: aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung und. aus ungerechtfertigter Bereicherung.
Was ist im OR geregelt?
Das Obligationenrecht (aus lateinisch obligatio ‚Verpflichtung‘) ist das Recht der Schuldverhältnisse. Das OR enthält obligationenrechtliche Materialien, die jedoch in Sondergesetzen ihre Ergänzung haben. Es regelt die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Rechtssubjekten.
Was enthält das ZGB?
Das ZGB ist in vier Teile gegliedert: Personenrecht (Art. 11 – 89), Familienrecht (Art. 90 – 456), Erbrecht (Art. 457 – 640) und Sachenrecht (Art.
Was gehört zum Privatrecht in der Schweiz?
Das Schweizer Recht lässt sich grob in zwei Teile gliedern: das Privatrecht und das öffentliche Recht. Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Privaten, also zwischen den Bürgern untereinander. Demgegenüber gehören zum Beispiel Erlasse über den Umweltschutz oder über Steuern zum öffentlichen Recht.
Für wen gilt das Obligationenrecht?
Der Begriff «Obligation» stammt vom lateinischen Wort «obligare», was mit «verpflichten» übersetzt werden kann. Im Obligationenrecht geht es also primär um Verpflichtungen – oder anders gesagt um Schuldverhältnisse oder Verträge. Die eine Partei, der Gläubiger, darf vom anderen, dem Schuldner, eine Leistung fordern.
Welche Obligationen beinhaltet der Arbeitsvertrag?
Arbeitsvertrag im OR: Verschiedene Vertragsarten
- Einzelarbeitsvertrag, Art. 319 bis 343 OR.
- Lehrvertrag, Art. 344 bis 346a OR.
- Handelsreisendenvertrag, Art. 347 bis 350a OR.
- Heimarbeitsvertrag, Art. 351 bis 354 OR.
- Gesamtarbeitsverträge/GAV, Art. 356 bis 360 OR.
- Normalarbeitsvertrag, Art. 359 bis 360 OR.