Was versteht man unter wohnraumanpassung?
Ziel einer Wohnraumanpassung ist, einer pflegebedürftigen Person das selbständige Leben in ihrem Zuhause zu erleichtern und eine Überforderung von Pflegepersonen zu verhindern. Laut Pflegekasse handelt es sich bei einer Wohnraumanpassung um eine Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes von Pflegebedürftigen.
Was zahlt Pflegekasse bei Umzug?
Nach §40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI kann die Pflegekasse einen finanziellen Zuschuss für einen Umzug gewähren. Von den Pflegekassen wird ein Umzug als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes mit einem Kostenzuschuss von bis zu 4.000 EUR je pflegebedürftige Person finanziert.
Welche Einschränkungen gibt es bei Wohnraumverbessernde Maßnahmen?
Reduzierung von Stolpergefahren an Treppen oder Türschwellen und Austausch des Bodenbelages. Vergrößerungen von Türen, Einbau von Türen mit pneumatischen Antrieb, Einbau von Sicherungstüren bei Menschen mit Demenz oder Alzheimererkrankung. Höhenveränderung von Küchenschränken, Herd, Arbeitsplatte oder Spüle.
Wie oft Zuschuss von pflegekasse?
Wie oft kann ein Zuschuss beantragt werden Es werden nur Maßnahmen genehmigt und finanziell bezuschusst, die dem momentanen Hilfebedarf des Pflegebedürftigen entsprechen. Ändert oder verschlechtert sich der Zustand des Pflegebedürftigen, kann für erneute Umbauarbeiten ein neuer Antrag auf Zuschuss gestellt werden.
Wann zahlt pflegekasse Badumbau?
Wenn Sie einen Pflegegrad (eine Pflegestufe) haben, übernimmt die Pflegekasse einen Zuschuss für den Badumbau von bis zu 4.000 Euro. Achtung: Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, kann jeder den Zuschuss beantragen und zwar bis maximal 16.000 Euro pro Maßnahme.
Wann zahlt Pflegekasse Umzug?
Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten, wenn der Umzug in eine Wohnung erfolgt, die besser an die körperlichen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst ist. Dazu zählt zum Beispiel, dass die Wohnung barrierefrei ausgebaut ist und der Zugang in die Wohnung auch mit pflegerischen Hilfsmitteln gewährleistet wird.
Was wird von der Pflegekasse übernommen?
Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Übernommen werden können Pflege, Hilfen im Haushalt und die so genannte häusliche Betreuung.