Wann lohnt sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Wann lohnt sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Eine NV-Bescheinigung können Sie erhalten, wenn Ihr Einkommen so gering ist, dass Sie keine Einkommensteuer bezahlen müssen. Das ist der Fall, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen folgende Beträge nicht übersteigt: wenn Sie ledig sind: 9.168 Euro (2020: 9.408 Euro)

Wer stellt eine Nichtveranlagungsbescheinigung aus?

Wenn das Einkommen eines Steuerpflichtigen dauerhaft so niedrig ist, dass keine Einkommensteuer anfällt, stellt das Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung aus. Hier lesen Sie, wie Sie eine NV-Bescheinigung beantragen – auch als Rentner – und welche Vorteile Sie daraus ziehen können.

Was bringt eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie auch höhere Kapitalerträge als 801 Euro haben, zum Beispiel 900 Euro, und müssen trotzdem keine Steuern bezahlen. Denn diese Bescheinigung stellt Sie von der Abgeltungssteuer frei.

Was ist Nichtveranlagungsbescheinigung?

Nichtveranlagungsbescheinigung (auch NV-Bescheinigung) ist eine nach außen gerichtete Bestätigung der Finanzbehörde, wonach eine Steuerveranlagung nicht in Betracht kommt. Die NV-Bescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt beantragt und gilt für maximal drei Jahre.

Was benötigt man für eine NV-Bescheinigung?

Dazu müssen Sie das Antragsformular „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung“ (NV 1 A) ausfüllen. Zudem benötigt das Finanzamt Angaben zu Ihrer Person, Ihre Steueridentifikationsnummer – kurz Steuer-ID – sowie eine Auflistung Ihrer vollständigen Einnahmen.

Wie kann ich mich als Rentner von der Steuererklärung befreien lassen?

Wenn zu erwarten ist, dass Sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil die gesamten Einkünfte des Jahres unter dem Grundfreibetrag liegen werden, können Sie sich durch eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung von der Abgabepflicht einer Steuererklärung befreien lassen.

Wie lange gilt die nichtveranlagungsbescheinigung?

Die Geltungsdauer darf grundsätzlich 3 Jahre nicht überschreiten. Sie muss am Schluss eines Kalenderjahres enden. Verstirbt ein Ehegatte, bleibt die NV-Bescheinigung bis zum Ende des laufenden VZ noch für solche Kapitalerträge wirksam, bei denen die alleinige Gläubigerstellung des Verwitweten feststeht.

Wie kann ich mich von der Steuer befreien lassen?

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