Was versteht man unter einer Patronatserklärung?
In der Patronatserklärung (engl.: letter of comfort) verpflichtet sich eine Obergesellschaft zu Gunsten der Kredit nehmenden Konzerngesellschaft gegenüber von deren Kreditgeber, ihre Konzerngesellschaft jederzeit in den Stand zu versetzen, ihren Verpflichtungen aus dem Kreditverhältnis mit dem Kreditgeber nachzukommen.
Wann braucht man eine Patronatserklärung?
Eine Patronatserklärung liegt vor, wenn eine (juristische) Person, der Patron, eine Aussage trifft, um die Verbindlichkeiten einer anderen (juristischen) Person, des Protégés, gegenüber einem Dritten abzusichern. Der Hauptanwendungsfall der Patronatserklärung ist eine Kreditsicherungsmaßnahme innerhalb eines Konzerns.
Wer stellt eine Patronatserklärung aus?
Die Patronatserklärung ist eine Kreditsicherungsmaßnahme innerhalb eines Konzerns. Sie wird von der Mutterunternehmung zugunsten der Tochterunternehmung zur Verbesserung deren Kreditwürdigkeit abgegeben.
Was ist eine harte Patronatserklärung?
Eine harte Patronatserklärung beinhaltet eine rechtsgeschäftliche Einstandspflicht des Patrons gegenüber dem Adressaten der Erklärung. Eine harte Patronatserklärung gilt im Rechtsverkehr als ein der Bürgschaft oder Garantieerklärung vergleichbares Sicherungsmittel.
Ist eine Patronatserklärung eine Bürgschaft?
Bei der Patronatserklärung handelt es sich um eine Personalsicherheit, da der Patron mit seinem Vermögen haftet. Es besteht ein wesentlicher Unterschied zur selbstschuldnerischen Bürgschaft darin, dass der Patron einer harten Erklärung grundsätzlich gesamtschuldnerisch haftet.
Wie unterscheiden sich Bürgschaft Garantie und Patronatserklärung?
3.1. Im Unterschied zur Bürgschaft oder Garantie hat der Gläubiger keinen direkten Zahlungsanspruch gegenüber dem Patron, sondern einen Schadenersatzanspruch, wenn dieser seine Ausstattungsverpflichtung nicht erfüllt.
Was ist ein römischer Patron?
Patronat (lateinisch patronatus, auch patrocinium) ist im antiken römischen Recht die Bezeichnung für die Stellung eines Herrn als Patron (patronus „Schutzherr, Vertreter, Beschützer, Verteidiger“) gegenüber seinen Freigelassenen und Schutzbefohlenen, der Klientel, zu denen er in einem gegenseitigen Treue-Verhältnis …