Wo muss der Ausbildungsvertrag eingereicht werden?
Nach Abschluss muss der Ausbildende unverzüglich die Eintragung des Vertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen beantragen (§ 34 BBiG).
Was muss zusammen mit dem Ausbildungsvertrag zur IHK geschickt werden?
Mindestens im Vertrag zu stehen hat:
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
- Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit,
Was bedeutet Antrag auf Eintragung?
Hiermit wird die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse des nachfolgenden Berufsausbildungsvertrages zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und der/dem Auszubildenden beantragt.
Was muss bei der IHK eingereicht werden?
An die Industrie- und Handelskammer sind durch das ausbildende Unternehmen folgende Unterlagen einzureichen:
- Gewerbeanmeldung/Handelsregistereintragung.
- Betriebserhebungsbogen.
- Ausbilderkarte mit Zeugniskopie zum Nachweis der fachlichen Qualifikation sowie Nachweis der AEVO-Prüfung.
Welche Unterlagen müssen mit dem Berufsausbildungsvertrag noch eingereicht werden?
Nachweis/Zeugniskopie der beruflichen Qualifikation (Ausbildung / Studium / Meisterprüfung etc.) und. Nachweis/Zeugniskopie der abgelegten Ausbildereignungsprüfung (ggf. Verpflichtungserklärung – Anlage zur Ausbilderkarte).
Warum müssen Berufsausbildungsverträge in die jeweiligen Verzeichnisse bei den Kammern eingetragen werden?
Als Ausbildende/r in einem anerkannten Ausbildungsberuf müssen Sie jedes Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer eintragen lassen. Die Eintragung ist eine Voraussetzung für die spätere Zulassung zu den Abschlussprüfungen.
Wie füllt man einen Ausbildungsvertrag aus?
Was muss im Ausbildungsvertrag stehen?
- Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung.
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung.
- Ausbildungsort und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte.
- Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit.
- Dauer der Probezeit.
- Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung.