Wo stelle ich einen Antrag auf Pflegestufe?
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert, Sie können also die gleichen Kontaktdaten nutzen. Rufen Sie die Pflegekasse an oder schreiben Sie einen kurzen, formlosen Brief, in dem Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen.
Wie beantrage ich Pflegegeld AOK?
Antrag auf Pflegeleistungen stellen
- Der Pflegebedürftige oder ein Bevollmächtigter stellt einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse.
- Die AOK-Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (ehemals Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, MDK) mit der Begutachtung.
Wer hat Recht auf Pflegegeld?
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld? Anspruch auf Pflegegeld als Leistung der Pflegekassen haben Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad, die in häuslicher Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen betreut werden.
Warum Pflegegeld beantragen?
Pflegegeld kann jeder beantragen, der pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 hat. Pflegegeld steht Ihnen dann zu, wenn ein Mensch häusliche Pflege erhalten soll, jedoch durch einen Angehörigen und nicht von einem Pflegedienst.
Was muss man machen um Pflegestufe 1 zu bekommen?
Für den Pflegegrad 1 müssen Pflegebedürftige eine Punktzahl von 12,5 bis <27 von 100 Punkten des Neuen Begutachtungsassessments erreichen. Per Definition des NBA entspricht das einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, sei diese nun körperlich oder kognitiv.
Was zahlt die AOK bei Pflegestufe 1?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können für die Finanzierung von Pflegesachleistungen, der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat nutzen. Monatlich nicht verbrauchte Beträge können innerhalb eines Kalenderjahres angespart und bis zum 30.
Wann muss ich Pflegegeld neu beantragen?
Stellen Sie den Pflegegeldantrag nicht später als vier Wochen nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Das Pflegegeld wird nämlich nicht rückwirkend gewährt, sondern erst ab dem Tag der Antragstellung.