Wer traegt die Kosten der Gebaeudeversicherung bei Hausverkauf?

Wer trägt die Kosten der Gebäudeversicherung bei Hausverkauf?

Die Veräußerung einer Immobilie geschieht meist mitten im Versicherungsjahr. Entscheidet sich ein Käufer dazu, die bestehende Gebäudeversicherung zu übernehmen, sind daher sowohl der alte als auch der neue Eigentümer zur Zahlung der Versicherungsprämie verpflichtet.

Wer schließt die Wohngebäudeversicherung ab?

Für den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist der Eigentümer einer Immobilie verantwortlich. Um diese Art der Gebäudeversicherung muss der Mieter sich also nicht selbst kümmern. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Versicherungslösungen für Mieter infrage kommen.

Wer zahlt nach dem Eigentümerwechsel die Versicherungsbeiträge?

Übernimmt der Käufer die „alte“ Gebäudeversicherung, kommt die gesamtschuldnerische Haftung ins Spiel. Das bedeutet, dass Käufer und Verkäufer gemeinsam für die Prämie der laufenden Versicherungsperiode aufkommen müssen. Wer welchen Teil davon bezahlt, machen alter und neuer Eigentümer untereinander aus.

Wer muss die Grundsteuer zahlen nach Verkauf?

Die Immobilie ist verkauft, der Käufer schon seit einiger Zeit als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Neben dem Verkäufer haftet auch der Käufer für die Zahlung der Grundsteuer, und zwar nicht nur im Jahr des Eigentumswechsels, sondern sogar noch für das Jahr davor (§ 11 GrStG).

Wer ist für die Gebäudeversicherung zuständig?

In der Regel ist der Eigentümer, welcher in den meisten Fällen auch der Vermieter ist, derjenige, der die Wohngebäudeversicherung zahlt. Nur wenn im Mietvertrag wirksam vereinbart, kann die Umlage einer Sach- und Haftpflichtversicherung, welche das Gebäude, die Bewohner und deren Besucher schützt, erfolgen.

Kann man die Wohngebäudeversicherung auf den Mieter umlegen?

Hier ist in § 2 Nr. 13 klar geregelt: „Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden“ dürfen auf die Mietergemeinschaft umgelegt werden. In den Nebenkosten darf die Gebäudeversicherung also angesetzt werden; sie gehört damit zu den sogenannten umlagefähigen Kosten.

Welche Versicherungen sind Pflicht als Hausbesitzer?

Grundsätzlich sollte sich jeder Hausbesitzer für eine Basisabsicherung entscheiden. Diese besteht aus der Hausratversicherung, der Gebäudeversicherung und der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

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