Was ist eine betriebssichere Verladung?
Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen. Er hat ein geeignetes Fahrzeug mit angemessenen Vorrichtungen zur Ladungssicherung (z.B. Zurrpunkte) zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass die Betriebssicherheit nicht leidet und die Fahrzeugfunktionen ständig gegeben sind.
Wer haftet bei falscher Ladungssicherung?
Für Schäden infolge unzureichender Ladungssicherung (sofern es keine schriftliche Vereinbarung gibt) haftet zunächst der Absender der Ware. Auch wenn der Fahrer auf Anordnung des Absenders mitanpackt haftet der Absender. Der Fahrer ist in dem Fall nur Erfüllungsgehilfe.
Wer hat sich aufgrund des Frachtvertrages zum Verladen und Entladen verpflichtet?
§ 412 HGB – Verladen und Entladen. Verordnungsermächtigung. (1) Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen.
Ist der Staplerfahrer verantwortlich für Ladungssicherung?
Ladungssicherung: die Verantwortung für Verlader und Versender. Verantwortlich ist nach StVO somit nicht nur der Fahrer, sondern jede Person, die vom Absender beziehungsweise Versender (Frachtführer) oder Empfänger als Verlader beauftragt wurde, die Beladung oder das Entladen im Fahrzeug vorzunehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Beförderungssichere und betriebssichere Verladung?
Beförderungssicher bedeutet, dass die Ladung bei einer Vollbremsung oder Ausweichmanöver auf dem Fahrzeug bleibt. Betriebssicher bedeutet, dass z.B. die Achslasten nicht überschritten werden, hierfür ist ausschließlich der Fahrer verantwortlich.
Was ist Beförderungssicher?
Als beförderungssicher kann eine Ladung dann angesehen werden wenn sie so geladen, gestaut und gesichert ist, dass sie durch die bei der Beförderung zu erwartenden Ereignisse nicht beschädigt werden kann und von ihr auch keine Gefahr ausgeht.
Wer ist für die Entladung des Lkw zuständig?
LKW entladen – wer ist verantwortlich? Auch an der Entladestelle gilt: Zu entladen hat der Empfänger – und nicht der Fahrer. Nach deutschem Recht ergibt sich die Verpflichtung des Empfängers zur Entladung aus § 412 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB).