Wann liegt eine Beihilfe vor?

Wann liegt eine Beihilfe vor?

Staatliche Beihilfen können immer dann vorliegen, wenn staatliche Mittel genutzt werden, um Unternehmen zu unterstützen und diese damit gegenüber anderen einen Vorteil haben. Dies kann den Wettbewerb verzerren, was schädlich für Verbraucher und Unternehmen in der EU ist.

Was sind öffentliche Beihilfen?

Eine staatliche Beihilfe ist ein vom Staat gewährter Vorteil, der einem Unternehmen unter Umständen einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen wirtschaftlichen Konkurrenten verschafft.

Warum stellen staatliche Beihilfen grundsätzlich europarechtlich ein Problem dar?

Staatliche Beihilfen sind in der EU gemäß Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) grundsätzlich verboten, da sie bestimmte Unternehmen, Wirtschaftszweige oder Industrien gegenüber ihren Mitbewerbern begünstigen und damit den freien Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt …

Welche Arten von Beihilfe gibt es?

Unter staatlichen Beihilfen sind dabei nicht nur direkte finanzielle Zuwendungen an Unternehmen, Schuldenerlasse oder verbilligte Darlehen zu verstehen, sondern es können auch Bürgschaften, Steuervergünstigungen oder die Bereitstellung von Grundstücken, Waren und Dienstleistungen zu Sonderkonditionen betroffen sein.

Was fällt unter de minimis Förderungen?

Die De-minimis-Verordnung gilt nur für sogenannte transparente Beihilfen. Darunter versteht die EU-Kommission Beihilfen, deren Subventionswert im Voraus genau berechnet werden kann. Das sind vor allem Zuschüsse sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen.

Ist eine Zuwendung eine Beihilfe?

Beihilfen sind eine Unterform der Subventionen. Als Subvention wird gemeinhin jede finanzielle oder geldwerte Zuwendung oder der Verzicht auf Einnahmen einer staatlichen oder vom Staat beeinflussten Stelle bezeichnet, für die der Begünstigte keine unmittelbare Gegenleistung erbringt.

Was sind transparente Beihilfen?

Beihilfen gelten als sog. „transparente“ Beihilfen, wenn das Bruttosubventionsäquivalent im Voraus berechnet werden kann. Dies ist u.a. bei Zuschüssen der Fall sowie bei Krediten, wenn der Barwert auf der Grundlage des zum Bewilligungszeitpunkt geltenden EU- Referenzzinssatzes berechnet wurde.

Welche EU Beihilfen gibt es?

Beispiele sind insbesondere die Regionalförderung, Ausbildungsförderung, Restrukturierungsbeihilfen, Finanzierung von Dienstleistungen im Allgemeinen Interesse (Daseinsvorsorge), Umweltschutzbeihilfen oder Beihilfen zur Bewältigung der Weltfinanz- und -wirtschaftskrise ab 2008.

Was ist eine de-minimis-Beihilfe?

Die De-minimis-Beihilfe-Regelung macht eine Beihilfe, die ein EU-Mitgliedstaat einem Unternehmen gewährt und deren Betrag als geringfügig anzusehen ist – unter bestimmten Voraussetzungen – nicht weiter genehmigungspflichtig durch die Europäische Kommission („Bagatellbeihilfe“).

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