FAQ

Wie versichere ich mich nach dem Studium?

Wie versichere ich mich nach dem Studium?

In der Familienversicherung oder der studentischen Versicherung bleiben Sie nach Abschluss des Studiums noch, solange Sie eingeschrieben sind – also längstens bis zum Ende des Semesters (siehe Frage Wie lange bin ich nach meiner letzten Prüfung noch als Student eingeschrieben?).

Welche Versicherungen braucht man nach dem Studium?

Zu den wichtigsten Versicherungen für Berufseinsteiger zählen neben der Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die private Haftpflicht sowie eine Kfz-Versicherung. Sinnvoll sind außerdem eine Hausratversicherung, ebenso ein Berufsrechtsschutz und eine private Unfallversicherung.

Wann muss man sich als Student selbst krankenversichern?

Ist eine Familienversicherung nicht (mehr) möglich, müssen Sie sich als Student selbst versichern. Dafür gibt es einen günstigen Studententarif . Die Versicherung als Student beginnt dann mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung oder mit dem Semesterbeginn, frühestens mit dem Tag der Einschreibung.

Sind Studenten in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert?

Studenten sind normalerweise in der Privat-Haftpflicht Ihrer Eltern mitversichert, solange der Hauptwohnsitz noch ihr Elternhaus ist. Bei manchen Versicherern gibt es weitere Bedingungen wie ein Mindestalter (oft 25 Jahre) oder dass Sie im Erststudium sind.

Wie lange kann man mitversichert sein?

Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei ihren Eltern mitversichert. Junge Menschen, die auf Arbeitsuche sind, können bis zu 24 Monate ab dem 18. Geburtstag oder ab dem Ende einer Schul- oder Berufsausbildung mitversichert werden.

Was bedeutet mitversichert?

Eine Mitversicherung ist die Beteiligung mehrerer Versicherungsunternehmen an der Versicherung desselben Risikos. Üblich ist diese Form der Versicherung bei der Abdeckung von großen Risiken, hauptsächlich im Industriebereich. In der Regel wird ein Versicherungsunternehmen als „Führender“ bezeichnet.

Wie lange Nachversichert bei Krankenkasse?

Wer einen Arbeitsplatz aufgibt und den nächsten erst nach kurzer Pause aufnimmt, ist noch für vier Wochen in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, ohne dass er Beiträge zahlen muss. Diese Regelung nennt sich „nachgehender Leistungsanspruch“ und ist im Sozialgesetzbuch III (§ 19 Abs.

Wer kann mitversichert werden?

Wer gesetzlich krankenversichert oder freiwillig selbst versichert ist, kann bestimmte Mitglieder der Familie in der Krankenversicherung mitversichern. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Mitversicherung beitragsfrei, also für die Betroffenen kostenlos.

Wer kann sich Familienversichern?

Ehegatten, Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Kinder und Kinder von familienversicherten Kindern können in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei beim Mitglied familienversichert werden, vorausgesetzt sie haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

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