Wie stelle ich einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Der Antrag einer Nutzungsänderungsgenehmigung unterliegt einigen Anforderungen: Das behördliche Antragsformular, welches bei der Behörde erhältlich ist, muss ausgefüllt und von dem Bauherren sowie vom Antragssteller persönlich unterschrieben, bei der zuständigen Behörde, abgegeben werden.
Wer darf eine Nutzungsänderung beantragen?
Ob als Monteurzimmer oder Ferienwohnung – immer handelt es sich um eine Nutzungsänderung, wenn der Wohnraum zuvor anderweitig genutzt wurde. Diese Nutzungsänderung muss zwingend beantragt werden. Zuständig für den Antrag ist das örtliche Bauamt, welches auch die Formulare dafür ausgibt.
Wann ist Nutzungsänderung genehmigungsfrei?
3 BauO NRW 2018) genehmigungsfrei, wenn eine Neuerrichtung oder Änderung des Gebäudes bei geänderter Nutzung genehmigungsfrei wäre. Dies ist wiederum unter folgenden Voraussetzungen der Fall: Das Vorhaben widerspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Erschließung ist gesichert.
Was braucht man alles für eine Nutzungsänderung?
Benötigt werden
- Antragsformular. Bitte verwenden Sie nur das amtliche Antragsformular.
- Liegenschaftskarte oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster.
- Lageplan.
- Bauzeichnungen.
- Betriebsbeschreibungsformular.
- Nutzflächenberechnung.
- Stellplatznachweis/-berechnung.
- Baubeschreibungsformular.
Welche Unterlagen braucht man für eine Nutzungsänderung?
Unterlagen zu Anträgen auf Nutzungsänderung
- – Antragsformular.
- – Liegenschaftskarte.
- – Lageplan.
- – Bauzeichnungen.
- – Betriebsbeschreibung.
- – Rechnerische Nachweise.
- – Stellplatzberechnung/Stellplatznachweis.
- – Statistikbogen.
Was bedeutet Nutzungsänderung?
Nutzungsänderung ist ein Begriff im Baurecht. Er ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer definiert als „Änderung der genehmigten Benutzungsart“. Eine Nutzungsänderung bedarf genau wie die Errichtung eines Gebäudes einer Baugenehmigung.