Bis wann kann ich die Franchise ändern?
Franchise senken Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist auf Beginn eines Kalenderjahres möglich. Die gewünschte tiefere Franchise muss der Krankenkasse bis zum letzten Arbeitstag im November schriftlich mitgeteilt werden.
Bis wann kann man Franchise ändern Concordia?
Die Franchise in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung kann nur auf Beginn des Kalenderjahres gewechselt werden. Antrag bis Ende November im Vorjahr (Eingangsdatum bei der CONCORDIA) einreichen. Antrag bis Ende Dezember im Vorjahr (Eingangsdatum bei der CONCORDIA) einreichen.
Bis wann kann man die Zusatzversicherung kündigen?
In der Regel laufen Zusatzversicherungsverträge über ein Jahr bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten. In diesem Fall muss die Kündigung spätestens am letzten Arbeitstag im September bei der Versicherung eintreffen. Es gibt aber auch Versicherungen mit mehrjähriger Laufdauer und längeren Kündigungsfristen.
Was ist die Franchise Krankenkasse?
Einen Teil der Kosten für Arztbesuche, Medikamente oder Spitalaufenthalte müssen Sie selbst bezahlen. Diese Kostenbeteiligung wird Franchise genannt. Erst wenn die Kosten in einem Kalenderjahr Ihre Franchise übersteigen, übernimmt die Krankenkasse die weiteren Kosten.
Was zählt zur Franchise?
Kann Zusatzversicherung gekündigt werden?
Da die Zusatzversicherungen nicht obligatorisch sind, dürfen sie auch ersatzlos gekündigt werden. Gewisse Zusatzversicherer gewähren Rabatte in der Zusatzversicherung nur, solange auch die Grundversicherung bei ihnen besteht.
Kann ich die Zusatzversicherung wechseln?
Wenn Sie Ihre Zusatzversicherung wechseln möchten, sollten Sie sich also frühzeitig um Ihren neuen Anbieter bzw. Ihre neue Police kümmern. Die Kündigung bei Ihrem jetzigen Versicherer sollte erst erfolgen, wenn Sie bereits eine Aufnahmebestätigung der neuen Krankenkasse haben.
Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?
Ist die Franchise ausgeschöpft, bezahlt die Krankenkasse die Kosten. Sie übernehmen aber weiterhin 10 Prozent des Betrages. Das ist der sogenannte Selbstbehalt. Der jährliche Höchstbetrag des Selbstbehalts beläuft sich auf 700 Franken (bei Kindern 350 Franken).