Was passiert wenn die Wiedereingliederung abgebrochen wird?
Für den Fall, dass die schrittweise Wiedereingliederung vorzeitig abgebrochen wird, bleibt der Arbeitnehmer auch weiterhin arbeitsunfähig. In dem Zusammenhang müssen weitere medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen oder sogar ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente in Erwägung gezogen werden.
Was passiert wenn man die Wiedereingliederung nicht schaffe?
Kommt es allerdings zum ungünstigsteren Fall und der Gesundheitszustand verschlechtert sich, kann der Arbeitgeber jederzeit mit dem behandelnden Arzt entscheiden, die Wiedereingliederung abzubrechen. Der Betroffene ist dann weiterhin finanziell abgesichert und erhält Krankengeld.
Wann wird die Wiedereingliederung abgebrochen?
Abbruch. Die Wiedereingliederung kann aus gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen bis zu sieben Tage unterbrochen werden – dauert die Unterbrechung länger an, endet die Maßnahme offiziell.
Kann man die Wiedereingliederung abbrechen?
Der Arbeitnehmer kann die Wiedereingliederung jederzeit abbrechen. Auch der Arbeitgeber kann die Maßnahme vorzeitig beenden, falls hierfür ein sachlicher Grund besteht.
Wann gilt die Wiedereingliederung als gescheitert?
Bei gesundheitlichen Problemen des Mitarbeiters kann die Wiedereingliederung für maximal sieben Tage unterbrochen werden. Dies muss allerdings im Stufenplan festgehalten sein. Geht die Fehlzeit des Mitarbeiters über die sieben Tage hinaus, gilt die Wiedereingliederung als gescheitert.
Wie oft kann man Wiedereingliederung abbrechen?
Der Arbeitnehmer kann die Wiedereingliederung jederzeit abbrechen. Auch der Arbeitgeber kann die Maßnahme vorzeitig beenden, falls hierfür ein sachlicher Grund besteht. Nimmt der Beschäftigte an insgesamt sieben Tagen infolge nicht an der Maßnahme teil, gilt sie als gescheitert.
Was passiert wenn man im Hamburger Modell krank wird?
Hamburger Modell) soll arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit erleichtern. Während der Stufenweisen Wiedereingliederung ist der Arbeitnehmer noch krankgeschrieben.