Können Eltern Studiengebühren steuerlich geltend machen?
Anders als das Schulgeld von Privatschulen können Eltern die Studiengebühren einer privaten Hochschule oder Fachhochschule nicht von der Steuer absetzen.
Kann man finanzielle Unterstützung für Verwandte von der Steuer absetzen?
Greifen Sie Angehörigen finanziell unter die Arme, können Sie Ihre Leistungen für deren gewöhnlichen Unterhalt und die Berufsausbildung pro Jahr bis zu einem Höchstbetrag steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzen (§ 33a Abs. 1 EStG).
Wer kann Studiengebühren steuerlich absetzen?
Studenten können nach bisherigem Stand ihre Ausgaben nur im Rahmen von Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Studenten mit einer Zweitausbildung (Master- und Bachelorstudierende mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung) können die Ausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Kann man Studiengebühren der Kinder steuerlich absetzen?
Eltern können Studiengebühren steuerlich nicht absetzen Bei privaten Schulen besteht grundsätzlich die Möglichkeit das Schulgeld in der Steuererklärung anzugeben. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs können Eltern Studiengebühren steuerlich nicht als Sonderausgaben absetzen.
Kann ich Unterhalt für meine Mutter absetzen?
Ja, Elternunterhalt kann als außergewöhnliche Belastung anteilig von der Steuer abgesetzt werden, vorausgesetzt die unterhaltsbedürftige Person hat Pflegegrad 1 – 5. Benötigt wird dafür die Anlage “Unterhalt”. Einige Grenzfälle können vollständig abgesetzt werden.
Was sind Unterstützungsbedürftige Personen?
Unterstützungsbedürftig sind Personen, wenn ihr Reineinkommen (vor Sozialabzügen) weniger als CHF 16’000 (Alleinstehende) bzw. CHF 24’000 (Verheiratete) beträgt und ihr Vermögen geringer ist als CHF 50’000. Ergänzungs- und Fürsorgeleistungen werden zum Reineinkommen hinzugerechnet.
Wann kann ich Studiengebühren absetzen?
Berechtigte. Prinzipiell kannst du Studiengebühren absetzen, wenn du einkommensteuerpflichtig bist und mehr als den Grundfreibetrag verdienst. Der Grundfreibetrag ist die Grenze, bis zu der du jährlich steuerfrei verdienen darfst. Im Jahr 2020 liegt dieser Wert beispielsweise bei 9.408 Euro.