Wo kann ich als Mieter ein Mietkautionskonto eröffnen?
Wenn Sie als Mieter ein Mietkautionskonto eröffnen möchten, führt Sie der erste Weg zu Ihrer Bank. Dort können Sie mithilfe Ihres Ausweises oder Reisepasses ein Sparbuch oder Sparkonto eröffnen. Beachten Sie dabei, dass es einen Unterschied zwischen Girokonto und Sparkonto gibt.
Wann Mietkaution hinterlegen?
Bei Einzug fordert der Vermieter in der Regel vom Mieter eine Mietkaution. Die Mietkaution muss getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters angelegt werden und muss auch nicht auf einen Schlag bezahlt werden, auch wenn der Vermieter das verlangt.
Was benötige ich für ein Mietkautionskonto?
Was ist bei der Einrichtung des Sparbuches durch den Vermieter? Die Anwesenheit des Mieters ist nicht erforderlich. Der Vermieter benötigt seinen Personalausweis oder Pass und den Mietvertrag. Nach Ende des Mietvertrages erhält der Vermieter die Kaution und muss diese an den Mieter weiterleiten.
Wer zahlt die Gebühren für ein Mietkautionskonto?
Dies gilt nicht für Mietverhältnisse in Studenten- oder Jugendwohnheimen. Die Kosten für die Anlage der Mietkaution trägt ausschließlich der Vermieter. Eine vertragliche Vereinbarung, die vorsieht, dass der Mieter die Kosten für die Errichtung eines Kontos und die Bankgebühren zu tragen hat, ist unwirksam.
Wem gehört das Mietkautionskonto?
Hier schreibt der Gesetzgeber ebenfalls vor, dass die Verzinsung grundsätzlich dem Mieter gehört, allerdings soll durch die Erhöhung durch Zinsen ebenfalls die Sicherheit erhöht werden. Deshalb kann ein Mieter auch keine jährlichen Zinsauszahlungen von Ihnen fordern.
Wem gehört das mietzinsdepot?
Wer hat den Zinsanspruch? Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde hat der Mieter Anspruch auf die Zinsen. Da die Zinsen nicht zur Mietkaution gehören kann der Mieter nach der Objektrückgabe resp. bei Aufhebung des Mietzinsdepots über die Zinsen verfügen.