Welche Rechte erwirbt ein Aktionär beim Kauf einer Aktie?
Verwaltungsrechte des Aktionärs Grundsätzlich kann in Vermögensrechte, Verwaltungsrechte und Nebenrechte unterschieden werden. Die wichtigsten Verwaltungsrechte des Aktionärs sind die Teilnahme an der Hauptversammlung und das Stimmrecht.
Welches Recht ist unter anderem mit einer Aktie verbunden?
Die Rechte des einzelnen Aktionärs ergeben sich im Wesentlichen aus dem Aktiengesetz und der jeweiligen Satzung des Unternehmens. Für viele Aktionäre stehen hierbei meistens das Recht auf Gewinnbeteiligung und das Recht an der Hauptversammlung teilzunehmen, im Vordergrund.
Welche Rechte gewährt die Aktie dem Eigentümer?
Die Verwaltungsrechte sind vor allem für die Teilnahme an der Hauptversammlung entscheidend. Dort haben Aktionäre ein Teilnahmerecht, dürfen abstimmen und auch Auskünfte einfordern zu Gesellschaftsangelegenheiten. Die Hauptpflicht eines Aktionärs ist die Leistung einer Einlage auf das Grundkapital der Gesellschaft.
Welche Rechte besitzt ein Aktionär?
Weitere Rechte der Aktionäre Auskunftsrecht: Jeder Aktionär hat das Recht, über alle wichtigen Angelegenheiten der Aktiengesellschaft informiert zu werden. Er kann unternehmensrelevante Fragen an das Unternehmen stellen, sofern er sie vor der Hauptversammlung schriftlich einreicht.
Welche Rechte genießt der Aktionär einer AG?
Das Stimmrecht entsprechend der Anzahl und Art der gehaltenen Aktien: Damit kann der Aktionär zum Beispiel auf die Verwendung des Unternehmensgewinns oder den künftigen Unternehmenskurs Einfluss nehmen. Außerdem dient das Stimmrecht dazu, den Vorstand oder den Aufsichtsrat zu entlasten oder nicht.
Welche Rechte verbriefen alle Aktien?
Zu den Rechten zählen: Anspruch auf Anteil am Reingewinn (Dividende) und am Liquidationserlös, Stimmrecht in der Hauptversammlung, Bezugsrecht auf neue (junge) Aktien (Kapitalerhöhung) oder Wandelschuldverschreibungen, Auskunftsrecht in der Hauptversammlung, Recht zur Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen.
Welche Rechte haben die Aktionäre einer AG nicht?
Auskunftsrecht: Jeder Aktionär hat das Recht, über alle wichtigen Angelegenheiten der Aktiengesellschaft informiert zu werden. Liquidationserlös: Wird die AG aufgelöst, hat jeder Aktionär Anspruch auf einen anteiligen Liquidationserlös. Auch dieser richtet sich nach der Anzahl der Aktien, die der Aktionär hält.