Ist ein 450-Euro-Job steuerpflichtig?
In einem Minijob darfst Du im Monat bis zu 450 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen. Seit 2013 sind Minijobs allerdings rentenversicherungspflichtig. Das entspricht einer Verdienstgrenze von 5.400 Euro pro Jahr bei durchgehender, mindestens zwölf Monate dauernder Beschäftigung.
Wann Minijob in Steuererklärung?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung (450-Euro-Job). Diese liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 Euro nicht überschreitet. Die Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung müssen Sie dann nicht in der Steuererklärung angeben.
Wie wird ein 450-Euro-Job versteuert?
Sie können eine pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent wählen – für 450-Euro-Minijobs, die nicht bei der Minijob-Zentrale, sondern bei der Krankenkasse gemeldet werden. Die Pauschalsteuer von 20 Prozent beinhaltet nicht den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Wie viele Stunden darf ein geringfügig Beschäftigter arbeiten?
Wer etwa 11 Euro pro Stunde verdient, der darf maximal 40 Stunden im Monat arbeiten, um die 450 Euro-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze) nicht zu überschreiten. Sie dürfen übrigens so viele Minijobs haben, wie Sie wollen. Wichtig ist dabei nur, dass Sie insgesamt nicht mehr als 450 Euro verdienen.
Wo 450 Job in Steuererklärung angeben?
Auf der Steuererklärung muss die geringfügige Beschäftigung allerdings nicht eingetragen werden. Die Verwaltung der Minijobs übernimmt im Auftrag der Minijob-Zentrale ausschließlich die Knappschaft. An diese sind auch die Lohnsteuer und Sozialabgaben zu leisten.
Wo gibt man den Minijob in der Steuererklärung an?
Beschäftige geben den Nebenjob auf der Steuererklärung in Anlage N an. Zusätzlich ist auch der Arbeitslohn der Hauptbeschäftigung hier einzutragen. Wer die abzuführenden Steuern senken und so eventuell eine Rückzahlung erhalten möchte, sollte darüber hinaus auch die Werbungskosten geltend machen.