Wohin mit der Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft?
1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und …
Welchen besonderen Arbeitsschutz haben werdende und stillende Mütter?
Als Schwangere dürfen Sie keine Tätigkeiten ausführen, bei denen Sie Gefahrstoffen, Biostoffen oder physikalischen Einwirkungen ausgesetzt sind. Ebenfalls nicht erlaubt sind Akkordarbeit, Fließbandarbeit oder getaktete Arbeit.
Wer macht Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft?
Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen mehrerer Arbeitsplätze für schwangere Frauen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes ausreichend. Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung nach § 9 Abs.
Wann muss eine Schwangere zum Betriebsarzt?
Muss ich eine Schwangerschaft meinem Betriebsarzt melden? Eine Schwangerschaft müssen Sie weder dem Betriebsarzt noch dem Vorgesetzten melden. Werdende Mütter können generell frei darüber entscheiden, ob und wann sie ihren Arbeitgeber über die neue Situation informieren.
Welche gesetzlichen Vorgaben greifen für werdende Mutter?
Werdende und stillende Mütter dürfen zudem grundsätzlich nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Insbesondere ist es verboten, Frauen ab einem Alter von 18 Jahren über 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche zu beschäftigen.
Wie darf eine Schwangere arbeiten?
Eine werdende oder stillende Mutter darf nicht länger als 8,5 Stunden am Tag oder 90 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden. Ist die werdende oder stillende Mutter noch keine 18 Jahre alt, darf sie nur 8 Stunden pro Tag oder 80 Stunden in der Doppelwoche beschäftig werden.