Wer wird bei KuG mitgezählt?
Es sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berücksichtigen, die an mindestens einem Tag in dem Monat mit Kurzarbeit im Betrieb arbeiten. Dazu zählen auch Beschäftigte, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Sind Praktikanten Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG?
7 Ein Praktikant ist also Arbeitnehmer i.S.d. BetrVG, wenn er erstens in den Betrieb eingegliedert ist und zweitens ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Praktikant über die Berufsausbildung besteht.
Können Geschäftsführer KuG bekommen?
Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen, können grundsätzlich Kug-berechtigt sein, wenn die Voraussetzungen der §§ 95 ff. SGB III vorliegen und eine individualvertragliche Rechtsgrundlage geschaffen wurde.
Sind Werkstudenten von Kurzarbeit betroffen?
Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Leistungsberechtigt sind daher im Grunde alle Arbeitnehmer, die einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Auch für sie gilt: Kein Kurzarbeitergeld für Werkstudenten.
Können während Kurzarbeit neue Mitarbeiter einstellen?
Besondere Vorsicht ist bei der Neueinstellung von Arbeitnehmern während der Kurzarbeit in jedem Fall geboten. Im Zweifel sollte nach Ausarbeitung einer überzeugenden Prognose und Begründung, warum die Neueinstellung aus Unternehmersicht zwingend war, Rücksprache mit der örtlichen Agentur für Arbeit gehalten werden.
Wann liegt eine Einstellung vor?
Eine Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn eine Person in den Betrieb „eingegliedert“ wird, um dort zu arbeiten. Es kommt nicht darauf an, in welchem Rechtsverhältnis diese Person zu dem Arbeitgeber steht.
Ist ein Praktikant bei einer Betriebswahl wahlberechtigt?
Der Betriebsrat wird von den Arbeitnehmern gewählt. Zu den wahlberechtigten Arbeitnehmern gehören auch Auszubildende, u. U. Anlernlinge, Volontäre, Praktikanten, Heimarbeiter, die in der Hauptsache für den Betrieb tätig sind, Außendienstmitarbeiter und in Telearbeit beschäftigte Arbeitnehmer.