Was bedeutet kleiner Schadensersatz?
Neben dem großen Schadensersatz, also der Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer Zug um Zug gegen Übertragung des Fahrzeugs, könne die Klägerin ihr Fahrzeug auch behalten und den Betrag ersetzt verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben habe ( …
Wann kann man Schadensersatz statt der Leistung verlangen?
(1) 1Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat.
Was ist kleiner und großer Schadensersatz?
Der kleine Schadensersatz kann bei jeder Pflichtverletzung geltend gemacht werden. Von großem Schadensersatz spricht man, wenn der Gläubiger gemäß § 281 Abs. 1 BGB die mangelhafte Sache zurück gibt und Schadensersatz für die Nichterfüllung des ganzen Vertrages verlangt.
Wann Minderung und Schadensersatz?
Die Minderung als Herabsetzung des Kaufpreises wird gegenüber dem Verkäufer erklärt. Sie kommt in Betracht, wenn der Käufer mit dem Mangel leben kann. Ein bereits zu viel gezahlter Kaufpreis kann zurückgefordert werden. Schadensersatz wird auch hier nur gewährt, wenn seitens des Verkäufers der Mangel zu vertreten ist.
Bei welchem Recht des Käufers sind die gleichen Voraussetzungen zu beachten wie bei Schadensersatz statt Leistung?
Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 III, 281 BGB). Voraussetzungen sind dieselben wie beim Rücktritt. Schadensersatz statt der Leistung bei Unmöglichkeit (§§ 280 III, 283 oder 311a BGB). Voraussetzungen sind dieselben wie beim Rücktritt, Fristsetzung allerdings entbehrlich.
Wann ist der letztmögliche Zeitpunkt Schadensersatz?
Endgültiges Ausbleiben der Leistung erst dann, wenn der Schuldner sie nicht mehr erbringen kann (§ 275) bzw. darf (§ 281 IV und § 323 BGB). spätestmöglichen Zeitpunkt, also eine logische Sekunde vor endgültigem Ausbleiben der Leistung (§ 275, § 281 IV, § 323), nacherfüllt hätte.