Wer ist richtiger Beklagter?
Das Rechtsträgerprinzip besagt, dass die Klage gegen einen Verwaltungsakt nicht gegen die rechtlich unselbständige Verwaltungseinheit Behörde zu richten ist, die den betreffenden Verwaltungsakt erlassen hat, sondern dass der Rechtsträger dieser Behörde richtiger Beklagter einer verwaltungsgerichtlichen Klage ist.
Was regelt 78 VwGO?
[Beklagter] gegen den Bund, das Land oder die Körperschaft, deren Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den beantragten Verwaltungsakt unterlassen hat; zur Bezeichnung des Beklagten genügt die Angabe der Behörde, 2), ist Behörde im Sinne des Absatzes 1 die Widerspruchsbehörde. …
Wann Behördenprinzip?
Von Behördenprinzip spricht man im Verwaltungsprozessrecht, wenn nicht der Träger einer Behörde (d.h. die dahinterstehende Körperschaft) sondern die Behörde selbst zu verklagen ist. Gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO gilt in einem Bundesland das Behördenprinzip, wenn das Landesrecht dies bestimmt.
Wer ist Rechtsträger der ordnungsbehörde?
Die Klage ist gegen den Rechtsträger der Behörde zu richten, die den Verwaltungsakt erlassen hat (Rechtsträgerprinzip). Demnach ist richtiger Klagegegner die kreisfreie Stadt B als Rechtsträger der Behörde.
Wer ist Klagegegner ISD 78 VwGO?
1 Nr. 2 VwGO bestimmt sich der richtige Klagegegner vorliegend nach § 78 Abs. 1 VwGO. Danach ist die (Anfechtungs-)Klage gegen die Körperschaft zu richten, deren Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat.
Wann rechtsschutzbedürfnis prüfen?
Voraussetzungen. Das Rechtsschutzbedürfnis ist gegeben, wenn der Kläger mit dem von ihm angestrebten gerichtlichen Verfahren ein rechtsschutzwürdiges Interesse verfolgt und er den angestrebten Erfolg nicht auf einfachere, schnellere oder billigere Art und Weise erreichen kann und er nicht rechtsmissbräuchlich handelt.
Wer ist Rechtsträger der Bezirksregierung?
Rechtsträger der Erlassbehörde (Rechtsträgerprinzip). Oberbürgermeister = verlän- gerter Arm der Bezirksregierung als untere staatliche Aufsichtsbehörde, § 120 Abs. 2 GO NRW.