Wie beantrage ich die Innovationsprämie?
Ein Antrag auf Förderung durch die „Innovationsprämie“ kann vom Fahrzeughalter nach dem Kauf des E-Fahrzeugs mit der Zulassungsbescheinigung im Online-Antragsportal des BAFA gestellt werden.
Wie bekomme ich den umweltbonus?
Gefördert werden Fahrzeuge mit einem Basislistenpreis von maximal 60.000 Euro. Beim Erwerb eines förderfähigen Fahrzeugs gewährt zunächst der Automobilhersteller seinen Anteil auf den Netto-Listenpreis des Basismodells. Im Anschluss kann der Käufer einen Antrag beim BAFA stellen, um den Bundesanteil zu beantragen.
Wo beantrage ich BAFA?
Seit dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Maßnahmenbeginn (Auftragsvergabe/Vertragsschluss mit dem Installateur bzw. Generalunternehmer oder Contractingvertrag) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen.
Wer kann die Innovationsprämie beantragen?
Die bis zu 9.000 Euro sind nicht exklusiv Neuwagen vorenthalten, auch Gebrauchtfahrzeuge können vom Staat gefördert werden. Die Förderung darf allerdings nur einmal pro Fahrzeug erfolgen. Auch junge Gebrauchte, die jünger als 12 Monate sind und weniger als 15.000 km auf der Tachouhr stehen haben, sind förderfähig.
Welche Unterlagen für BAFA Antrag?
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Der Förderantrag (online)
- Ggf. die Fachunternehmererklärung, Kostenvoranschläge und weitere Nachweise (online)
- Nach erfolgreicher Beantragung: der Verwendungsnachweis mit allen Rechnungen bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.
Wo finde ich den Änderungsnachweis Antragsteller BAFA?
Sobald Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten und die Maßnahme abgeschlossen haben, können Sie über das Verwendungsnachweisportal Ihren Verwendungsnachweis einreichen. Sie finden das Portal unter https://fms.bafa.de/BafaFrame/mapvn.