Wann ist eine Dienstleistung vollständig erbracht?
Der Fernabsatzvertrag über die Erbringung einer Dienstleistung muss nach neuem Recht damit nicht mehr von beiden Seiten vollständig erfüllt worden sein. Erforderlich ist nach neuem Recht lediglich, dass der Unternehmer die geschuldete Dienstleistung vollständig erbracht hat.
Wann ist ein Vertrag vollständig erfüllt?
Nach der neuen Rechtslage (ab 13. Juni 2014) muss ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen nicht mehr von beiden Seiten vollständig erfüllt worden sein.
Wie lange kann man von einem Vertrag zurücktreten?
Das Wichtigste in Kürze: Das so genannte Widerrufsrecht gilt in der Regel 14 Tage nach Abschluss eines Vertrages oder dem Erhalt bestellter Ware. Um das Widerrufsrecht wahrzunehmen, müssen Sie dem Händler oder Vertragspartner mitteilen, dass Sie widerrufen wollen.
Wie rechnet man die Tage bei 14 Tage Widerrufsrecht?
Denn beim Zählen der 14 Tage muss eine wichtige Grundregel der Fristenberechnung beachtet werden: Der Tag, an dem die Ware geliefert wurde, wird nicht mitgezählt! Wurde die Ware also beim Verbraucher am 31. März geliefert angeliefert, dann fängt man mit Zählen der 14 Tage erst mit dem 1. April an.
Kann man auf das Widerrufsrecht verzichten?
Ausdrücklicher Verzicht auf Widerrufsrecht ist normalerweise zulässig. Das Gericht begründete dies damit, dass er durch sein Kreuz dem Unternehmen gestattet hat, dass es bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist die Dienstleistung erbringt. Dies gilt auch dann wenn es sich den verwendeten Formulierungen um AGB handelt.
Kann man sein Widerrufsrecht verlieren?
Sofern der Unternehmer den Verbraucher nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat, erlischt dieses spätestens 12 Monate und 14 Tagen (§ 356 Abs. 3 S. 2 BGB). Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.