Wie stellt man Erwerbsunfähigkeit fest?
Volle Erwerbsminderung Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein (§ 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI).
Welcher Arzt bescheinigt Erwerbsminderung?
Nach Zugang des Rentenantrags werden Sie in der Regel aufgefordert, einen sachverständigen Arzt (umgangssprachlich auch Vertrauensarzt der Deutschen Rentenversicherung genannt) aufzusuchen. Dieser hat die Aufgabe, Sie sozialmedizinisch begutachten.
Wer kann Erwerbsminderungsrente beantragen?
Wer aus gesundheitlichen Gründen, also wegen einer Krankheit oder Behinderung, weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann – und zwar nicht nur in seinem Beruf, sondern in allen Berufen -, kann Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente haben.
Wer zahlt Reha bei voller Erwerbsminderungsrente?
Die gesamte Zeit gilt als berufliche Rehabilitation. Die Kosten übernimmt Ihr Rentenversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit, manchmal auch der Sozialhilfe träger. Übernimmt Ihr Rentenversicherungsträger die Kosten, zahlt er Ihnen ein Übergangsgeld, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Kann man bei voller Erwerbsminderungsrente Wohngeld beantragen?
Wohngeld: „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ Wohngeld kommt vor allem für alleinstehende Rentner:innen in Betracht.
Wie beweise ich Erwerbsminderung?
Wer in Deutschland erkrankt, sollte die drei unterschiedlichen Nachweise kennen: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Befundbericht und ärztliches Gutachten dienen alle dazu, Ihre gesundheitlichen Einschränkungen zu dokumentieren. Sie kommen jedoch an unterschiedlichen Punkten im Kontakt mit Sozialbehörden ins Spiel.
Was braucht man für Erwerbsminderungsrente?
Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen Sie vermindert erwerbsfähig sein, nicht aber vollständig erwerbsunfähig. Nur wenn Ihre Erwerbsfähigkeit für jegliche Berufe vermindert ist, gelten Sie als (voll oder halb) erwerbsunfähig.