Wann muss der Betriebsrat eingeschaltet werden?
Der Arbeitgeber muss, wenn er eine der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten regeln möchte, sein Vorhaben mit dem Betriebsrat abstimmen. Wenn sich eine Einigung zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber nicht erreichen lässt, wird die Einigungsstelle eingeschaltet.
In welchen Fällen darf der Betriebsrat mitbestimmen?
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie bei deren Änderung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).
Was muss der Betriebsrat bei einer Einstellung überprüfen?
Der Betriebsrat muss alles wissen, was ihn in die Lage versetzt, zu beurteilen, ob er der Einstellung zustimmen soll oder nicht. In erster Linie gehören dazu die Bewerbungsunterlagen und sonstige Unterlagen, die ausreichend Auskunft über die Person des Bewerbers/der Bewerberin geben.
Wann ist Software Mitbestimmungspflichtig?
Immer wenn eine „technische Einrichtung“ das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwachen kann, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach BetrVG. Wichtig ist hier das Wort „kann“: Der Betriebsrat muss keineswegs nachweisen, dass der Arbeitgeber mit der Software die Arbeitnehmer tatsächlich überwacht.
Wie und in welcher Form ist der Betriebsrat zu beteiligen?
Die Mitbestimmung wird vielfach durch Betriebsvereinbarungen ausgefüllt. Hier kann der Betriebsrat festschreiben, welche Forderungen erfüllt sein müssen, damit er einer bestimmten Maßnahme des Arbeitgebers zustimmt.
Wie muss der Betriebsrat informiert werden?
Der Betriebsrat hat Anspruch darauf, vom Arbeitgeber ohne eigenes Zutun informiert zu werden (BAG v. 21.10
Welches Recht hat der Betriebsrat bei der Einstellung neuer Mitarbeiter?
Will der Arbeitgeber einen neuen Mitarbeiter einstellen oder einen Arbeitnehmer auf eine andere Stelle versetzen oder tariflich ein- oder umgruppieren, geht das nicht ohne Betriebsrat. Dieser muss zustimmen (§ 99 BetrVG), sonst ist die Maßnahme unwirksam. Dies gilt auch bei Leiharbeitnehmern.
Was muss dem Betriebsrat bei einer Einstellung vorgelegt werden?
Zu den vorzulegenden Bewerbungsunterlagen gehören Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Lichtbild, und Zeugnisse des Bewerbers. Vorzulegen sind grundsätzlich auch solche Unterlagen, die der Arbeitgeber anlässlich einer Bewerbung über die Person des Bewerbers gefertigt hat.
Welches Gesetz bildet die Grundlage betrieblicher Mitbestimmung?
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet eine wesentliche gesetzliche Grundlage für die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb.