Was ist ein Negativzeugnis?
Besteht kein Vorkaufsrecht oder wird es nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag darüber unverzüglich ein Zeugnis auszustellen. Dieses sogenannte „Negativzeugnis“ benötigen Sie, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.
Was ist ein Negativzeugnis Vorkaufsrecht?
Ein Negativzeugnis oder eine Negativbescheinigung ist die Bestätigung der Gemeinde, dass sie von ihrem Vorkaufsrecht für das betreffende Grundstück keinen Gebrauch macht. Kein Vorkaufsrecht besteht, wenn der Verkäufer in gerader Linie mit dem Käufer verwandt ist.
Wer stellt ein Negativzeugnis aus?
Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. In den meisten Fällen übernimmt dies der beurkundende Notar oder die beurkundende Notarin. Er oder sie beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.
Was bedeutet eine Negativbescheinigung?
Bei ehemaligen Deutschen prüfen wir, ob, wann und auf welcher Grundlage Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. Kann festgestellt werden, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besteht, wird eine so genannte Negativbescheinigung ausgestellt.
Wie lange dauert ein Negativzeugnis der Gemeinde?
In der Regel können Sie von einer Bearbeitungszeit von rund 14 Tagen für die Prüfung des Vorkaufrechtes ausgehen. Dem antragstellenden Notar wird das Negativzeugnis zugesandt.
Was braucht man für die Negativbescheinigung?
Ihre Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde.
Wo bekommt man eine Negativbescheinigung?
Sie benötigen einen Nachweis, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit NICHT erworben bzw. sie verloren haben? Sie können hierfür beim Bundesverwaltungsamt – direkt und ohne Einschaltung einer deutschen Auslandsvertretung- eine sogenannte Negativbescheinigung beantragen.