Welche Versicherung ist Pflicht als Mieter?
Verursacht der Mieter einen Schaden in der Mietwohnung, übernimmt in vielen Fällen die private Haftpflichtversicherung die Kosten dafür. Im Extremfall bewahrt diese Police den Mieter vor dem finanziellen Ruin. Die Privathaftpflicht übernimmt die Schäden an der gemieteten Immobilie („Mietsachschäden“).
Kann man vom Mieter eine Haftpflichtversicherung verlangen?
Für Vermieter entfaltet eine Hausratsversicherung des Mieters keine Schutzwirkung. Jedoch: Als Vermieter kann man nicht ohne weiteres fordern, dass Mieter eine Haftpflichtversicherung abschließen. Steht eine derartige Klausel in einem Formularmietvertrag, ist sie leider unwirksam.
Bin ich als Mieter verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen?
Es gibt keine gesetzliche Regelung die dem Mieter die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung auferlegt, damit er einen Mietvertrag abschließen kann. Viele Vermieter wollen sich daher absichern und auf den Mieter mit einer Pflicht zum Abschluss der Haftpflichtversicherung im Mietvertrag einwirken.
Wer zahlt wenn keine Hausratversicherung?
Hat der Mieter keine Hausratversicherung, muss er für den Schaden selbst aufkommen. Der Vermieter muss dafür nicht bezahlen – außer er hat den Wasserschaden verschuldet. In diesem Fall würde die Privathaftpflicht des Vermieters den Fall prüfen.
Wer schließt eine Hausratversicherung ab?
Eine Hausratversicherung schließt auch andere Personen ein, die in Ihrem Haushalt leben – zum Beispiel Ehepartner oder Kinder. Wenn Sie allerdings einen Untermieter in Ihre Wohnung einziehen lassen, wird sein Hausrat getrennt von Ihrem betrachtet. Er muss seine Besitztümer also selbst versichern.
Wer haftet wenn Mieter keine Haftpflichtversicherung hat?
Will der Vermieter die Versicherung nicht in Anspruch nehmen, muss er selbst zahlen. Versäumt es der Vermieter, dem Mieter zu sagen, dass er keine Versicherungen abgeschlossen hat, haftet der Mieter im Schadensfall nicht. Denn unter Umständen hätte er die Wohnung dann gar nicht genommen.
Wer kommt für Wasserschaden in Wohnung auf?
Dafür zahlt normalerweise die Gebäudeversicherung des Vermieters. Für den eigenen Hausrat ist der Mieter selbst verantwortlich. Dafür haftet der Vermieter. In einem Haus mit Eigentumswohnungen muss die Versicherung des Eigentümers zahlen, dem die Wohnung gehört, durch die der Schaden entstanden ist.