Wo trage ich die BU in der Steuererklärung ein?
Die Beiträge zu Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung tragen Sie als Vorsorgeaufwendungen in der Anlage AV (Angaben zu Altersvorsorgeausgaben) ihrer Steuererklärung ein.
Wie viel Steuer auf BU Rente?
Eine BU Rentenleistung aus einer Rürup-BU wird nach dem Kohortenprinzip (2020 entspricht 80 %, schrittweise ansteigend) besteuert. Abhängig vom Eintrittsjahr wird der Ertragsanteil bestimmt, ab 2040 sind 100 % der BU-Rentenleistung zu versteuern.
Sind die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich sind die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar. Die zur Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlten Beiträge fallen steuerlich unter die Sonderausgaben und lassen sich vom gesamten zu versteuernden Einkommen abziehen.
Wo trage ich die Risikolebensversicherung in der Steuererklärung ein?
Die gute Nachricht vorab: Sie können RLV-Beiträge von Ihrer Einkommensteuer absetzen. Das geht ganz einfach, indem Sie die Beiträge zu Ihrer Risikolebensversicherung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ in Ihrer Steuererklärung als sonstige Vorsorgeaufwendungen eintragen.
Wie wird die private BU versteuert?
Eine private BU-Rente ist grundsätzlich steuerpflichtig. Im Leistungsfall werden Sie auf die Auszahlung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente wahrscheinlich trotzdem keine Steuern bezahlen müssen. Das liegt daran, dass nicht die komplette BU-Rente, sondern nur der sogenannte Ertragsanteil versteuert werden muss.
Wie wird eine private Berufsunfähigkeitsversicherung versteuert?
Die Steuer ist in der Regel kein Problem. Grundsätzlich müssen Sie bei einer privaten Berufsunfähigkeitsrente nur den sogenannten Ertragsanteil versteuern und der liegt häufig unter dem steuerfreien Grundfreibetrag. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich danach, wie viele Jahre Ihr Versicherungsvertrag noch läuft.
Ist eine private Berufsunfähigkeitsrente sozialversicherungspflichtig?
Bei Pflichtversicherten ist die privat abgesicherte Berufsunfähigkeitsrente beitragsfrei, wohingegen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten eine Beitragspflicht auferlegt wird.