Wie beantrage ich die Novemberhilfe?
November- und Dezemberhilfe für Soloselbstständige – jetzt den Antrag vorbereiten. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, müssen keinen prüfenden Dritten beauftragen. Eine direkte Antragstellung ist auf dem bundeseinheitlichen Portal Überbrückungshilfe Unternehmen möglich.
Bis wann kann man Dezemberhilfe beantragen?
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützte Unternehmen, Selbständige und Vereine, die von den Schließungen ab 2. November 2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen waren. Die Antragsfrist für Erstanträge endete am 30. April 2021.
Wer kann Dezemberhilfe beantragen?
Wer kann die Dezemberhilfe beantragen? Laut Bundeswirtschaftministerium sind direkt von den Schließungen betroffene Unternehmen, indirekt betroffene und mittelbar indirekt betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe antragsberechtigt.
Kann ich überbrückungshilfe selbst beantragen?
Erläuterungen zur Anmeldung mit ELSTER. Um als Soloselbständige oder Soloselbständiger den Antrag auf November- und Dezemberhilfe selbst stellen zu können, müssen Sie sich anmelden. Nutzen Sie dazu einfach Ihr Benutzerkonto der Elektronischen Steuererklärung (ELSTER).
Wie beantrage ich die Novemberhilfe als Soloselbstständige?
Ab dem 25.11
Wo beantrage ich die Neustarthilfe für Soloselbständige?
Natürliche Personen (Soloselbständigen mit und ohne Personengesellschaften, kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten sowie unständig Beschäftigte) können den Antrag direkt hier direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (unter Nutzung des ELSTER Zertifikats) oder durch einen prüfenden Dritten ( …
Wie lange kann man Novemberhilfe beantragen?
Die Novemberhilfe (Zeitraum 2.11. bis 30.11
Kann ich überbrückungshilfe 3 selbst beantragen?
Auch Soloselbständige können bei der Überbrückungshilfe III Anträge auf Fixkostenzuschüsse für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 über prüfende Dritte stellen. Alternativ können Soloselbständige im Rahmen der sogenannten Neustarthilfe eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 7.500 Euro (bzw.