Welches Gericht ist Revisionsgericht mit Sitz in Kassel?

Welches Gericht ist Revisionsgericht mit Sitz in Kassel?

Die Sozialgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. Erste Instanz ist grundsätzlich das Sozialgericht, Berufungs- und Beschwerdeinstanz das Landessozialgericht des jeweiligen Bundeslandes und Revisionsinstanz das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel.

Für was ist das Bundessozialgericht zuständig?

Zuständigkeit und Aufgaben des BSG Als Oberstes Gericht der Sozialgerichtsbarkeit ist es Aufgabe des Bundessozialgerichts, grundlegende Fragen des (Sozial-) Rechts zu klären und zu prüfen, ob gerichtliche Entscheidungen mit dem deutschen Recht sowie mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar sind.

Wann Bundessozialgericht?

11. September 1954
Das Bundessozialgericht wurde auf Grundlage von Artikel 95 des Grundgesetzes und § 38 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG vom 3. September 1953) errichtet und am 11. September 1954 eröffnet.

Was ist das Bundessozialgericht?

Aufgaben: Als dritte Instanz entscheidet das Bundessozialgericht über die Revision gegen Urteile der Landessozialgerichte oder in Ausnahmefällen über die zugelassenen (Sprung-)Revisionen gegen Urteile der Sozialgerichte in allen Streitigkeiten, für die die Zuständigkeit der Sozialgerichte begründet ist (§ 51 SGG).

Wo hat das höchste Gericht der arbeitsgerichtsbarkeit seinen Sitz?

Im Jahre 1993 wurde die Landeshauptstadt Erfurt als künftiger Gerichtssitz festgelegt. Seit dem 1999 erfolgten Umzug von Kassel nach Erfurt hat das Gericht seinen Sitz auf dem Gelände des ehemaligen Hornwerks der Zitadelle Petersberg.

Wie viele Instanzen Sozialgericht?

Die Sozialgerichtsbarkeit hat drei Instanzen: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht. In allen drei Instanzen wirken neben Berufsrichtern und Berufsrichterinnen auch ehrenamtliche Richter/Richterinnen mit.

Wo hat die arbeitsgerichtsbarkeit ihren Ursprung?

Ursprung der Arbeitsgerichtsbarkeit waren die Zunftgerichte des Mittelalters. Es handelte sich jedoch eher um Schiedsgerichte, da es keine staatlichen Gerichtsverfahren gab. Ende des 18. Jahrhunderts wurden in Preußen sogenannte Fabrikengerichtsdeputationen eingerichtet.

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