FAQ

Was macht die Robinsonliste?

Was macht die Robinsonliste?

Robinsonliste.de – Schutz vor unerwünschter Werbung! Die Listen sind gemeinnützige Einrichtungen, die vom I.D.I. Verband e.V. verwaltet und gesichert werden. Der Eintrag in die deutschen Robinsonlisten zum Schutz gegen unangeforderte Werbung ist für den Verbraucher stets kostenlos.

Ist die Robinsonliste seriös?

Willkommen bei den Deutschen Robinsonlisten! Der kostenlose Eintrag in die Robinsonliste schützt den Verbraucher besser vor unangeforderten Werbesendungen und Telefonanrufen. Seriöse Unternehmen, die Werbung versenden und den Verbraucher nicht unerwünscht kontaktieren möchten, gleichen gegen die Robinsonliste ab.

Wie nennt man eine Robinsonliste?

‚Schwarze Listen‘ beinhalten Kontaktdaten von Personen, die keine unerwünschte Werbung erhalten möchten. Diese Schwarzen Listen nennt man Robinsonlisten.

Wie kann ich mich in die Robinsonliste eintragen?

Robinsonliste.de – Schutz vor unerwünschter Werbung!

  1. Zunächst melden Sie sich bitte an Ihrem Schutzkonto an.
  2. Klicken Sie nun im Kopfmenü auf den Punkt „E-Mail“.
  3. Auf der folgenden Seite finden Sie ein Formular, mit dem Sie einen Eintrag für eine E-Mail Adresse erstellen können.

Was ist die ECG Liste?

Elektronische Robinsonliste – ECG-Liste Jänner 2002 gemäß § 7 des E-Commerce-Gesetzes eine Liste, in die sich alle jene natürlichen und juristischen Personen kostenlos eintragen können, die keine Werbemails erhalten wollen.

Wer auf der Robinsonliste steht möchte keine?

Der Eintrag in eine Robinsonliste ist kostenlos. Wer nicht in der Robinsonliste steht, wird wohl auch nicht rechtlich gegen unerlaubte Werbung vorgehen. Robinsonlisten nutzen daher der werbetreibenden Industrie und den Verbrauchern.

Was regelt das ECG?

Es behandelt die Zulassung von Diensteanbietern, deren Informationspflichten, den Abschluss von Verträgen, die Verantwortlichkeit von Diensteanbietern, das Herkunftslandprinzip und die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten im elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr.

Was ist das ECG?

Das E-Commerce-Gesetz (ECG) ist in Österreich seit 1. Jänner 2002 in Kraft und wurde in Umsetzung der E- Commerce-Richtlinie 2000/31/EG beschlossen. Nach § 3 ECG unterliegen alle elektronischen – in der Regel entgeltlichen – Dienste der Informationsgesellschaft der Anwendung dieses Gesetzes.

Welche Informationen müssen auf einer kleinen Website veröffentlicht werden?

Auf einer kleinen Website sind folgende Offenlegungsangaben zu machen: Name oder Firma des Medieninhabers. Wohnort oder Sitz des Medieninhabers. Unternehmensgegenstand des Medieninhabers.

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