Wie findet das Nachlassgericht die Erben?
Nachdem eine Kopie der Sterbeurkunde dem Nachlassgericht vom Standesamt übermittelt wird, hat das Nachlassgericht zumindest mit derjenigen Person, die den Sterbefall beim Standesamt angezeigt hat, einen ersten Ansprechpartner zur Ermittlung von in Frage kommenden Erben.
Wer ermittelt die gesetzlichen Erben?
Deutschland. Nach § 1960 BGB obliegt die Ermittlungspflicht dem Nachlassgericht oder dem vom Nachlassgericht eingesetzten Nachlasspfleger. In Bayern ist es von Amts wegen Aufgabe des Nachlassgerichtes, die Erben zu ermitteln, wenn ein die Beerdigungskosten übersteigender Nachlass vorhanden ist.
Wer beauftragt erbenermittler?
Erbenermittler werden auch eingeschaltet, wenn die für den Erhalt eines Erbscheins erforderlichen Erbnachweise, zumeist aus anderen Ländern, nicht beschafft werden können. In anderen Fällen werden Erbenermittler durch Privatpersonen, Anwälte oder Testamentsvollstrecker eingeschaltet.
Was passiert wenn man einen Erben nicht angibt?
Neben diesem Straftatbestand kommt bei wissentlich falschen Angaben im Erbscheinsverfahren in aller Regel auch der Tatbestand des Betruges nach § 263 StGB zu Lasten des tatsächlichen Erben in Betracht. Auch hier erwartet einen Straftäter im Regelfall eine Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Was passiert wenn ein Teil der Erben nicht gefunden wird?
Sind keine Erben zu ermitteln, tritt im letzten Schritt das Erbrecht des Staates in Kraft. Das bedeutet, das Vermögen des Verstorbenen fließt in die staatlichen Kassen – und auch dessen Schulden. Hiervon in Abzug gebracht werden in der Regel die Beerdigungskosten.
Wer muss das Nachlassgericht informieren?
Erben müssen sich an das Nachlassgericht wenden, in dessen Bezirk der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes gewohnt hat (§ 343 FamFG). Wohnte der Verstorbene im Ausland, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk er zuletzt in Deutschland gewohnt hat.