Was darf die Verkehrspolizei?
Die Polizei darf allgemeine Verkehrskontrollen im öffentlichen Straßenverkehr jederzeit, überall und ereignisunabhängig bei jedem Verkehrsteilnehmer durchführen. Es handelt sich um eine präventive Maßnahme für die Sicherheit im Straßenverkehr. Rechtsgrundlage für allgemeine Verkehrskontrollen ist der § 36 Abs. 5 StVO.
Was darf die Polizei an der Grenze?
Im grenznahen Bereich dürfen Zollbeamte jederzeit Kontrollen durchführen. Dies ergibt sich aus § 10 Abs. 1 ZollVG. Dabei dürfen neben dem Fahrzeug auch die Insassen durchsucht werden.
Was dürfen Polizisten bei Kontrolle?
Grundsätzlich darf die Polizei jederzeit kontrollieren, ob ein Verkehrsteilnehmer fahrtüchtig und sein Fahrzeug verkehrssicher ist, so die ARAG Experten. Dazu dürfen die Beamten den Autofahrer auch bitten, aus dem Fahrzeug auszusteigen.
Was darf Polizei was nicht?
Ohne konkreten Verdacht dürfen die Beamten nur die persönlichen Daten abfragen. Alle darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beantworten. Eine Auswahl der kontrollierten Person anhand diskriminierender Merkmale wie der Hautfarbe ist nicht zulässig.
Welche Aufgaben umfasst der Grenzschutz?
Sie kontrollieren den Grenzverkehr, überprüfen Papiere und bekämpfen grenzüberschreitende Kriminalität. Auch die Grenzfahndung sowie die Abwehr von Gefahren gehören zu ihren Aufgaben.
Was hat die Polizei für Rechte?
Polizeibeamten muss über Rechte belehren Grundsätzlich gilt: Ruhe bewahren, bei der nächstmöglichen Gelegenheit anhalten und dies der Polizei durch Blinken oder langsameres Fahren anzeigen. Der Aufforderung, einem Polizeifahrzeug nachzufahren, sollte unbedingt Folge geleistet werden.
Was dürfen Polizisten wenn sie nicht im Dienst sind?
Ein eifriger Polizist kann das aber auch durchaus außerhalb der Arbeitszeit tun. Bei schweren Straftaten müssen Polizisten grundsätzlich einschreiten, egal ob sie gerade im Dienst sind oder nicht. Das müssen dann aber schon schwere Verbrechen sein, etwa Raub, Vergewaltigung oder Mord.