FAQ

Wer ist nicht deliktfaehig?

Wer ist nicht deliktfähig?

Die Frage der Delikts(un)fähigkeit von Minderjährigen wird in Deutschland in § 828 BGB geregelt. Eine Person, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist für einen Schaden, den sie einem anderen zufügt, nicht verantwortlich (§ 828 Abs. 1 BGB).

Wie lange sind Kinder Deliktunfähig?

Kinder sind vom Gesetz her erst ab dem siebten Geburtstag für ihr Handeln verantwortlich und damit deliktfähig. Im Straßenverkehr liegt diese Grenze sogar erst bei zehn Jahren.

Wann greift die private Haftpflichtversicherung bei Kindern?

Grundsätzlich reicht der Versicherungsschutz in der Familienhaftpflicht bis zur Volljährigkeit. Es kann aber auch ein Kind über 18 Jahren in der Haftpflichtversicherung mitversichert sein. Dafür gibt es allerdings bestimmte Bedingungen. Zum Beispiel muss das Kind unverheiratet sein.

Wer haftet wenn ein Kind Auto beschädigt?

Das Kind ist laut Gesetz nämlich noch nicht schuldfähig. Dennoch gibt es eine Möglichkeit, sich vor solchen Schäden durch eine Versicherung abzusichern. In einem solchen Fall schützen weder Unfall- oder Hausratversicherung, sondern allein die Familienhaftpflichtversicherung.

Welche Personen sind Deliktfähig?

Denn zunächst muss die Deliktfähigkeit des Kindes festgestellt werden. Diese wird sowohl am Alter als auch an der Einsichtsfähigkeit des Kindes ausgemacht. Grundsätzlich gelten Kinder, die das siebte Lebensjahr vollendet haben, als deliktsfähig.

Wann ist jemand Deliktunfähig?

Die Kurzform: Personen gelten als schuld- bzw. deliktunfähig, wenn sie nicht dazu in der Lage sind, die Auswirkungen ihres eigenen Handelns abzuschätzen. Unter diese Gruppe fallen Kinder bis sieben Jahre und Erwachsene mit begrenzten geistigen Fähigkeiten.

Welche Versicherung wenn Kind was kaputt macht?

Eine spezielle Haftpflichtversicherung für Kinder gibt es nicht. Wohl aber können deliktunfähige Kinder in die Haftpflichtversicherung der Eltern aufgenommen werden. Dazu gibt es spezielle Familientarife. Sie müssen sich also an Ihre Versicherung wenden und die Aufnahme Ihres Kindes explizit beantragen.

In welchen Fällen greift die Haftpflichtversicherung?

Das Wichtigste in Kürze: Nach dem Gesetz haften Sie für alle Schäden, die Sie jemand anderem schuldhaft zugefügt haben – und zwar in unbegrenzter Höhe. Bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist sogar grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden.

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