Kann auch die Oma Elterngeld beantragen?
Nicht nur Großeltern können den Anspruch auf Elterngeld von den Eltern übernehmen, sondern in Härtefällen auch andere Verwandte bis zum dritten Grad, sowie deren Partner. Bei diesen Härtefällen ist es meist für die Verwandten, welche die Betreuung des Kindes übernehmen, auch möglich, Elterngeld zu beantragen.
Haben Großeltern Anspruch auf Elterngeld?
In besonderen Fällen können Sie auch Elterngeld bekommen als Großeltern, Urgroßeltern, Tante oder Onkel, Bruder oder Schwester. Voraussetzung ist, dass beide Eltern das Kind nicht selbst betreuen können aufgrund einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod.
Wer kann die Elternzeit in Anspruch nehmen?
Elternzeit können Eltern in Anspruch nehmen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Selbstverständlich dürfen auch Väter Elternzeit beantragen. Selbstständige und Gewerbetreibende sind auch selbst für ihre Auszeit nach der Geburt eines Kindes verantwortlich.
Wer bekommt Elterngeld plus?
Eltern, die ohne Teilzeittätigkeit während des Elterngeldbezuges länger als ein Jahr zu Hause bleiben und sich um die Betreuung ihres Kindes kümmern möchten, können statt der bisherigen halbierten Auszahlung nun das Elterngeld Plus wählen.
Kann meine Mutter Tagesmutter für mein Kind sein?
Die Oma hat die Möglichkeit, sich ausschließlich und ganz individuell um das Kind zu kümmern. Auch wenn Sie die Oma als Tagesmutter für Ihre Betreuungstätigkeit bezahlen, wird das in der Regel kostengünstiger sein, als ein Ganztagsplatz in der Kindertagesstätte oder bei der Tagesmutter.
Kann man die Elternzeit ändern?
Nach dem Ende des Bindungszeitraums können Sie noch übrige Elternzeit frei nutzen. Falls Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist, können Sie Ihre Elternzeit auch in diesen 2 Jahren nachträglich ändern. Sie haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber jeder nachträglichen Änderung zustimmt.
Kann ich die Elternzeit vom ersten Kind anhängen?
Wenn Sie während einer laufenden Elternzeit ein weiteres Kind bekommen, dann können Sie auch für das weitere Kind Elternzeit nehmen. Die erste Elternzeit läuft aber zunächst wie vereinbart weiter; die Geburt eines weiteren Kindes beendet diese nicht automatisch.