Wer ist für die PSA verantwortlich?
Der Arbeitgeber ist nach den Pflichten in den §§ 3, 4, und 5 des Arbeitsschutzgesetzes – ArbSchG sowie der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen – PSA bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung) für die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung …
Wem gehört die persönliche Schutzausrüstung?
Der Arbeitgeber stellt den Beschäftigten die persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung. Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Beschäftigten vor Arbeitsbeginn über die Gefährdungen am Arbeitsplatz und die dafür erforderliche persönliche Schutzausrüstung unterwiesen sind.
Wann wird die PSA getragen?
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist zur Abwehr und Minderung von Gefahren bestimmt. Sie ist dann anzuwenden, wenn eine Gefährdung der Beschäftigten durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht abzuwenden ist. Die Beschäftigten haben die zur Verfügung gestellte PSA zu tragen.
Welche Pflichten haben Sie als Arbeitnehmer PSA?
Arbeitnehmer sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. Außerdem müssen Sie ihre Schutzausrüstung vor jeder Benutzung einer Sicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen. Schäden und Fehler sind umgehend dem Vorgesetzten zu melden.
Was gehört alles zur PSA?
Zu PSA gehören zum Beispiel: Schutzhelme, Schutzbrillen, Schutzschilde, Gehörschutzmittel, Atemschutzgeräte, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Auffanggurte, Rettungswesten, Stechschutzkleidung, aber auch Hautschutzmittel.
Wer muss die persönliche Schutzausrüstung bezahlen?
Sind PSA, wie z. B. Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, erforderlich, müssen sie vom Arbeitgeber grundsätzlich kostenlos bereitgestellt werden. Der Einsatz von PSA führt zu Pflichten sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Beschäftigten.