Wer kann Erziehungsurlaub beantragen?
Nicht nur die leiblichen Eltern können Elternzeit nehmen, sondern auch Pflegeeltern, Adoptiveltern und Großeltern. In Härtefällen, wie z.B. bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod der Eltern, können auch weitere nahe Verwandte (Geschwister, Tanten und Onkel) Elternzeit beantragen.
Welche Fristen bei Elternzeit?
Anmeldefristen. Die Anmeldefrist für die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes beträgt 7 Wochen vor Beginn. Für Elternzeit, die zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen werden soll, beträgt die Frist 13 Wochen vor deren Beginn.
Welche Voraussetzungen für Elternzeit?
Unter folgenden Voraussetzungen haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf Elternzeit:
- Betreuung eines Kindes,
- Zusammenleben mit dem Kind im selben Haushalt.
- Überwiegende Betreuung und Erziehung des Kindes.
- Keine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 32 Stunden während der Elternzeit.
Kann jeder Elternzeit beantragen?
Elterngeld kann jeder Elternteil nur einmal pro Kind beantragen. Auch bei Zwillingen, Drillingen und anderen Mehrlingen ist pro Elternteil nur ein Antrag möglich. Sie können Ihren Antrag auch gemeinsamen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin stellen.
Wie melde ich Elternzeit beim Arbeitgeber an?
Es gibt keinen Antrag auf Elternzeit, da Sie diese schriftlich und mit Unterschrift bei Ihrem Arbeitgeber anmelden können. Die Anmeldung ist nicht möglich per Telefon oder per E-Mail. Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber bestätigen, dass Sie die Elternzeit angemeldet haben.
Wie formuliere ich einen Elternzeitantrag?
Elternzeit beantragen erfolgt formlos und schriftlich. Der Antrag muss 7 Wochen vor der Elternzeit beim Arbeitgeber eingehen. Achten Sie bei der Abgabe auf die Nachweisbarkeit. Verschicken Sie den Antrag unbedingt per Einschreiben oder übergeben Sie ihn persönlich.