Sind gesetzliche Krankenkassen verpflichtet einen aufzunehmen?
Krankenkassen müssen jeden Pflichtversicherten ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen wiederum sind verpflichtet, jeden, der als Pflichtversicherter einzustufen ist, auch aufzunehmen, unabhängig von seiner persönlichen Gesundheitssituation.
Wann darf Krankenkasse Leistungen verweigern?
Wer seine Schulden also pünktlich und regelmäßig abstottert, dem darf die Krankenkasse die normalen Leistungen, auf die alle Versicherten Anspruch haben, nicht verweigern. Das wäre rechtswidrig und die Sachbearbeiter der Krankenkassen sollten das eigentlich wissen.
Wann zahlen Krankenkassen nicht?
Was die Kasse freiwillig zahlt Das Leistungsangebot der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen für ihre versicherten Mitglieder ist weitgehend identisch. Sie bezahlen, was wirtschaftlich, medizinisch notwendig und ausreichend ist. Was über das medizinisch Notwendige hinausgeht, bezahlen sie nicht.
Kann man zu jeder Krankenkasse wechseln?
Wer kann die Krankenkasse wechseln? Wer mindestens 12 Monate Mitglied bei seiner alten Krankenkasse war, kann in jede andere gesetzliche Krankenkasse wechseln. Wenn die eigene Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, gilt ein Sonderkündigungsrecht.
Wann muss die gesetzliche Krankenversicherung aufnehmen?
Wer als Angestellter zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möchte, muss sein regelmäßiges Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 64.350 Euro (Stand 2021) drücken. Wer bereits vor dem 31. Dezember 2002 privat versichert war, für den gilt 2021 eine besondere Grenze von 58.050 Euro.
Welche Leistungen übernimmt die Krankenversicherung nicht?
Das sind zum Beispiel Behandlungen kosmetischer Art, die nicht durch einen medizinischen Befund gerechtfertigt sind, ebensolche plastischen Operationen, die so genannten Schönheitsoperationen oder Behandlungen durch Personen, die für diese Tätigkeit keinen erforderlichen Nachweis haben.
Kann die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld verweigern?
Wenn die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes ablehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. In der Regel stellen Krankenkassen die Zahlung des Krankengeldes bis zur rechtskräftigen Entscheidung ein. Dann bleibt Betroffenen nur der Gang vor das Sozialgericht.
Was übernehmen Krankenkassen nicht?
Wann von Zuzahlung befreit?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind, mit Ausnahme von Fahrkosten, von allen Zuzahlungen befreit. Schwangere müssen keine Zuzahlung zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln leisten, wenn die erbrachte Leistung aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder der Entbindung erforderlich ist.