Kann ein Gymnasiallehrer in der Realschule unterrichten?
Einer der Punkte ist ein Angebot an Lehrer, deren Lehrbefähigung auch für die Oberstufe gilt, für vier Jahre auf einer Stelle in der Sekundarstufe I zu unterrichten, also etwa an Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschulen.
Kann man als Gymnasiallehrer auch an der Realschule unterrichten Bayern?
MÜNCHEN. Auch zum neuen Schuljahr können Realschul- und Gymnasiallehrkräfte wieder eine zusätzliche Lehrbefähigung für die Grund- und Mittelschulen in Bayern erwerben.
Kann man als Gymnasiallehrer auch an der Berufsschule unterrichten?
Auch muss ein Berufsschullehrer an ganz unterschiedlichen Schularten unterrichten können. An der Berufsschule ebenso wie am beruflichen Gymnasium oder an der Berufsfachschule, die mit dem Realschulabschluss endet. Er muss in der Lage sein, Schüler im Übergangssystem zu fördern oder Meister und Techniker weiterzubilden.
Kann ein realschullehrer Studienrat werden?
Unbefristet beschäftigte Realschullehrer können den Titel „StR (RS) i.BV“ führen, welcher für „Studienrat im Realschuldienst im Beschäftigungsverhältnis“ steht. Ebenso führen Sonderschullehrer im Beamtenverhältnis seitdem die Amtsbezeichnung „Studienrat im Förderschuldienst“.
Wie viel verdient ein Lehrer auf der Realschule?
Alle Haupt-, Mittel- und Grundschullehrer werden dementsprechend in der Entgeltgruppe 12 eingeordnet und verdienen zwischen 3.672,04 € und 5.749,03 € brutto. Der Lohn von Gymnasial-, Realschul- und Berufsschullehrern liegt dagegen zwischen 4.074,30 € und 5.872,94 € brutto, da sie der Gruppe 13 zugeordnet werden.
Wie viele Stunden unterrichtet ein Gymnasiallehrer?
25 Stunden
Bezahlt werden mit einigen Ausnahmen nur die Unterrichtsstunden, nicht die Arbeitszeit insgesamt. Ein Gymnasiallehrer in Vollzeit muss ungefähr 25 Stunden unterrichten, eine Grundschullehrerin 28, eine Gesamtschullehrerin 26 Stunden. Je nach Bundesland, Fach und Alter variiert das sogenannte Deputat.
Welche Aufstiegsmöglichkeiten hat man als Lehrer?
In Nordrhein-Westfalen beispielsweise gibt es für einen Gymnasialleiter folgende Beförderungsstufen:
- Studienrat: z. B. Gymnasiallehrer.
- Oberstudienrat: z. B.
- Studiendirektor: z. B.
- Oberstudiendirektor: Rektor oder stellvertretender Rektor eines Gymnasiums.