Hat eine AG immer einen Aufsichtsrat?

Hat eine AG immer einen Aufsichtsrat?

Aktiengesellschaften haben immer („obligatorisch“) einen Aufsichtsrat. Seine Pflichten und Rechte bestimmen sich nach dem AktG. Die aktienrechtlichen Kompetenzen des Aufsichtsrats können nicht durch die Satzung der AG abgeschwächt werden.

Wer ist im Aufsichtsrat AG?

Der Aufsichtsrat besteht aus gewählten Mitgliedern der Eigentümer, deren Interessen er vertritt – bei einer AG sind das die Aktionäre. Bei 500 bis 2.001 Beschäftigten tritt das DrittelbG in Kraft. Der Aufsichtsrat besteht dann zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern und zu zwei Dritteln aus Anteilseignern.

Hat eine KG einen Aufsichtsrat?

Gesetzlich nicht geregelt, jedoch zulässig, ist die Bildung eines Aufsichtsrats bei einer KG oder OHG. Der Gesellschaftsvertrag muss die Einzelheiten (Zulässigkeit, Bestellung, Befugnisse etc.) regeln. Eine entsprechende Anwendung der aktienrechtlichen Vorschriften findet mangels gesetzlicher Grundlage nicht statt.

Welche Funktion hat der Aufsichtsrat einer AG?

Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die Geschäftsführung – also den Vorstand – zu überwachen (§ 111 AktG). Hierzu kann der Aufsichtsrat Geschäftsführungsmaßnahmen von seiner Zustimmung abhängig machen (§ 111 Abs. 4 Satz 2 AktG). Der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand (§ 112 AktG).

Wer leitet in einer AG das Unternehmen?

Geschäftsführung und Vertretung. Organe der Aktiengesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Der Vorstand leitet eigenverantwortlich und nicht weisungsgebunden die Gesellschaft. Er vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

Wer ist in einer AG der Chef?

Als Vorstandsvorsitzenden bezeichnet man im Wirtschaftsleben den Vorsitzenden des Vorstandes einer Aktiengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft in anderer Rechtsform. In Deutschland wurde er früher auch als Generaldirektor bezeichnet.

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