Wer hat Recht auf Prämienverbilligung?
Prämienverbilligung 2020 2020 haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung, wenn Ihr massgebendes steuerbares Einkommen 36 300 Franken (Einzelpersonen), 41 600 (Alleinerziehende) bzw. 49 200 Franken (Verheiratete) nicht überschreitet. Kinder erhalten bis zu einem Einkommen von 62 900 Franken einen Beitrag.
Wer ist IPV berechtigt?
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen (IPV). So kann gezielt die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemindert werden.
Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung Nidwalden?
Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss obligatorisch bei einer Krankenkasse versichert sei. Rund 100 Krankenkassen sind zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung berechtigt. Die Versicherten können darunter Ihren Versicherer frei wählen.
Wie bekommt man Prämienverbilligung?
Wer Ergänzungsleistungen zur AHV- oder IV-Rente bezieht, erhält automatisch eine Prämienverbilligung. Der Betrag in Höhe der regionalen Durchschnittsprämie wird direkt der Krankenkasse überwiesen.
Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung Aargau?
Solange Sie Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung. Ihre Krankenversicherung wird von uns direkt informiert. Sind Sie neu im Kanton Aargau wohnhaft und haben noch keine Prämienverbilli- gung beantragt? Eine Codebestellung ist nicht erforderlich.
Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung Baselland?
Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung. Voraussetzung ist der steuerrechtliche Wohnsitz im Kanton am 1. Januar des Anspruchsjahres.
Wie kann ich Prämienverbilligung beantragen?
Prämienverbilligung – welche Regelung gilt für mich? Wenn Sie Ihren Anspruch auf Verbilligung prüfen oder beantragen wollen, kontaktieren Sie die zuständige Stelle in Ihrem Wohnkanton oder Ihrer Wohngemeinde.
Wann kommt Prämienverbilligung?
Prämienverbilligung im Kanton Zürich: Das ändert ab 2021. Künftig erhalten nur noch Personen eine individuelle Prämienverbilligung (IPV), die tatsächlich in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben. Der Kanton setzt mit der Gesetzesänderung auf eine gerechtere Verteilung der vorhandenen Mittel.