Wie schuetzt man Namensrechte?

Wie schützt man Namensrechte?

Anmeldung beim DPMA: Nach erfolgreich abgeschlossener Markenrecherche kann die Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden, um sich die Namensrechte sichern zu können. Dies kann auch mithilfe eines Online-Tools. Empfangsbestätigung: Anschließend verschickt das DPMA eine Empfangsbestätigung.

Kann man sich einen Namen patentieren lassen?

Seinen Vornamen, Nachnamen oder Geburtsnamen kann man nicht patentieren und schützen. Ein probates Schutzrecht für Ihren Firmen-Namen bietet aber eine Markenanmeldung. Möchten Sie also Ihren Firmen-Namen „patentieren“ wollen, geht das nur als Marken-Eintragung.

Können Wörter geschützt sein?

Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein.

Kann ich jeden Namen schützen lassen?

Diese Recherche muss derjenige vornehmen, der die Marke schützen lassen will. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen können sich grundsätzlich jeden Begriff sichern lassen, der sich grafisch darstellen lässt, und mit dem man Waren oder Dienstleistungen von anderen unterscheiden kann.

Wie kann man prüfen ob ein Name rechtlich geschützt ist?

Das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA), zuständig für deutsche Marken ist online unter http://register.dpma.de/DPMAregister erreichbar, das Register des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM), zuständig fuer Gemeinschaftsmarken unter http://oami.europa.eu/CTMOnline/RequestManager/ …

Kann ein Name geschützt werden?

Namen und Logos können je nach Gestaltung als Wortmarken, Bildmarken oder Wort-/Bildmarken geschützt werden. Weil Wortmarken mehrere Worte umfassen dürfen, können grundsätzlich auch Werbeslogans schutzfähig sein.

Welche Begriffe kann man nicht schützen?

Nach § 8 Markengesetz kann man sich unter anderem folgendes nicht schützen lassen: Begriffe, die sich als Bezeichnung für Gegenstände und Dienstleistungen eingebürgert und sogenannte Verkehrsgeltung erworben haben, Flaggen und Wappen, Begriffe, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen und.

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