Was versteht man unter einem Versendungskauf?
Begriff: Kauf, bei dem der Verkäufer die Sache auf Verlangen des Käufers nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet (§ 447 BGB).
Welche Besonderheiten gelten beim Versendungskauf?
In § 447 BGB ist geregelt, dass beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache der Käufer, also der Empfänger, trägt, ab dem Zeitpunkt, in dem der Verkäufer die Sache an eine ordnungsgemäße Transportperson übergeben hat. …
Wann erfolgt der Gefahrübergang beim Versendungskauf?
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Wann 447?
Merke: § 447 BGB liegt nur vor, wenn die Sache durch Zufall untergeht. Zufall liegt vor, wenn keiner der beiden Parteien den Untergang bzw. die Verschlechterung zu vertreten hat.
Wer trägt das Risiko des Untergangs bei einem Versendungskauf wo ist dies geregelt?
Versendungskauf ist der Gefahrübergang in § 447 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Beim Versendungskauf trägt eigentlich der Kunde die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Kaufsache, sobald der Verkäufer die Ware an das Transportunternehmen übergeben hat.
Wer trägt das Risiko beim Transport?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB).
Wann beginnt der gefahrenübergang?
Zeitpunkt, an dem die Gefahr bzw. das Risiko des zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung einer Sache vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Dieser Gefahrenübergang ist beim Kaufvertrag gem. § 446 BGB mit der Übergabe der Sache gegeben.